Die Corporate Sustainability Reporting Directive
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen innerhalb der EU dazu verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Die Richtlinie enthält klare Vorgaben, wie diese Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellt werden müssen. Die sogenannten ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind integraler Bestandteil dieser Richtlinie und definieren genau, welche Informationen Unternehmen berichten müssen.
Ein aktueller Standard in den ESRS, der für alle Unternehmen verbindlich ist, nennt sich "ESRS 2 General disclosures". Dieser Standard legt fest, dass Unternehmen in ihren Berichten erklären müssen, welche Rolle das Management, die Verwaltung und die Aufsichtsgremien in Bezug auf Nachhaltigkeit spielen. Zudem müssen sie ihre Risikomanagement- und internen Kontrollmechanismen für den Nachhaltigkeitsbericht definieren. Die ESRS 2 schreiben außerdem vor, wie Unternehmen eine sogenannte Wesentlichkeitsanalyse durchführen müssen. Diese Analyse bestimmt, welche weiteren Themen und Kennzahlen zwingend in den Berichten enthalten sein müssen.
Die CSRD schreibt zudem vor, dass externe Prüfer in Zukunft die Nachhaltigkeitsberichte überprüfen werden. Es ist auch festgelegt, dass Unternehmen das European Single Electronic Format (ESEF) verwenden sollen, welches bereits für die Rechnungslegung verwendet wird. Dieses Format ist sowohl für Menschen als auch für Maschinen lesbar. Des Weiteren sollen die Nachhaltigkeitsinformationen Teil des Lageberichts sein.
Für wen und ab wann gilt die CSRD?
Die CSRD gilt für eine breite Palette von Unternehmen, einschließlich börsennotierter Unternehmen, Banken, Versicherungsunternehmen und große nicht börsennotierte Unternehmen. Unternehmen, die bereits nach der Non-financial Reporting Directive (NFRD) berichten, wenden die CSRD erstmals für das Berichtsjahr 2024 an. Insgesamt dürften etwa 50.000 Unternehmen in der EU betroffen sein. Die Vorschriften gelten sowohl für große Unternehmen (in der Regel solche mit mehr als 500 Mitarbeitern) als auch für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), obwohl es für letztere einige Übergangsmaßnahmen gibt.
Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen noch einmal kurz erklärt:
Das kommt vor allem auf die Unternehmensgröße an. Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden sind ab dem Berichtsjahr 2024 nach der CSRD berichtspflichtig und Unternehmen mit mehr als 250 ab dem Berichtsjahr 2025. Doch auch die Rechtsform, die Bilanzsumme und der Nettoumsatz spielen eine Rolle, ob ein Unternehmen berichtspflichtig wird.
Die CSRD lässt den EU-Mitgliedsländern dazu etwas Freiraum. In Deutschland werden voraussichtlich nur Wirtschaftsprüfer die Prüfungen nach CSRD durchführen.
Ausgeschrieben heißen die ESRS European Sustainability Reporting Standards. Diese Standards beschreiben, welche Inhalte und Kennzahlen ein Unternehmen, das unter die CSRD fällt, berichten muss.
Laut der aktuellen Regelung sind alle unternehmensberichtspflichtigen Firmen verpflichtet, sich an die "ESRS 2 General disclosures" (allgemeine Offenlegungen) zu halten. Darin ist auch eine Analyse der Wesentlichkeit (Wesentlichkeitsanalyse) vorgeschrieben. Unternehmen müssen diese Analyse so durchführen, wie sie in den Vorschriften beschrieben ist. Sobald eine Firma die Wesentlichkeitsanalyse abgeschlossen hat, kann das Unternehmen genau bestimmen, über welche zusätzlichen Inhalte und Kennzahlen sie berichten muss.
Die EU Taxonomie gehört gemeinsam mit der CSRD und SFDR zu den wesentlichen EU-Regularien, welche im EU Sustainable Finance Framework festgelegt sind. Diese 3 Regelwerke hängen eng miteinander zusammen. Die EU Taxonomie liefert ein Klassifikationssystem, das im Rahmen der CSRD und SFRD angewendet wird.
Es geht weniger um den Unterschied beider Regularien, sondern vielmehr darum, wie sie zusammenhängen. Dabei beschreibt die CSRD als Verordnung die Offenlegungsanforderungen für Unternehmen in der Europäischen Union (und auch für Nicht-EU Unternehmen).
Die ESRS hingegen sind das Rahmenwerk (auch Kennzahlenset), das Unternehmen, die unter die Regelungen der CSRD fallen, für ihre Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen verwenden müssen.
SCOPES – vollautomatisierte Software-Lösung für das ESRS (CSRD)
Nach den ESRS müssen die meisten Unternehmen ihre CO2-Emissionen bilanzieren. Wir bieten Ihnen dafür die vollautomatisierte Lösung. Alle notwendigen Daten befinden sich bereits in Ihrem Rechnungswesen. Unsere Software SCOPES bietet Schnittstellen zu den gängigen ERP- und Finanzanwendungen, z. B. SAP, LucaNet, Microsoft Dynamics, DATEV, Oracle, Sage, ABAS. Aus den vorhandenen CO2-relevanten Daten extrahiert SCOPES automatisiert die Treibhausgasbilanz Ihres Unternehmens.
Manuelle Aufwände entfallen. Mit SCOPES sind Sie schnell „ready-to-go“.