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Das Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG) Geltungsbereich, Umsetzung und Kontrollen

Das Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz

Millionen Menschen leben weltweit in Armut, weil soziale Mindeststandards fehlen. Darunter sind auch 79 Millionen Kinder, die unter ausbeuterischen Bedingungen arbeiten, zum Beispiel in Textilfabriken, Minen oder in der Landwirtschaft. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), auch kurz Lieferkettengesetz genannt, soll hier Abhilfe schaffen.

Alle Infos zum Lieferkattengesetz (LkSG).

Was ist das Lieferkettengesetz (LkSG)?

Ziel des Gesetzes das ab 1. Januar 2023 in Deutschland gilt, ist es, den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Lieferketten zu verbessern. Es basiert auf international anerkannten Verhaltensvorgaben und Verboten. Insbesondere geht es darum, dass Unternehmen grundlegende Menschenrechtsstandards einhalten. Dazu zählen das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit. Auch einige zentrale Umweltstandards werden durch das Lieferkettengesetz abgedeckt, wie zum Beispiel, dass Trinkwasser nicht verunreinigt werden darf. Das Gesetz überträgt Unternehmen Sorgfaltspflichten, die sicherstellen sollen, dass Menschenrechte im eigenen Unternehmen, bei Vertragspartnern und bei Lieferanten eingehalten werden.

Zu den wichtigsten gehört, dass Unternehmen ein Risikomanagement und ein Beschwerdeverfahren einrichten müssen. Zudem müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Risiken zu verringern und Verletzungen abzustellen. Einmal im Jahr müssen Unternehmen berichten, wie sie und ihre Geschäftspartner Menschenrechtsverletzungen vor deren Entstehen verhindern oder im Falle, dass es doch zu welchen kommt, Abhilfe schaffen. Darüber hinaus müssen sie berichten, ob es zu Verletzungen kam.

Für wen gilt das Lieferkettengesetz?

Die aus dem Gesetz entstehenden Verpflichtungen gelten für Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder ihre Zweigniederlassung in Deutschland haben und in der Regel mindestens 1.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen.

Ab wann gilt es?

Das Gesetz gilt seit 1. Januar 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmenden in Deutschland.

Am Anfang einer jeden Lieferkette steht ein Mensch.

Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen noch einmal kurz erklärt:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft, ob Unternehmen das Gesetz einhalten. Außerdem kontrolliert das BAFA die Unternehmensberichte und geht eingereichten Beschwerden nach. Stellt es Versäumnisse oder Verstöße fest, kann es Bußgelder verhängen oder Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung ausschließen.

Das Gesetz überwacht Verstöße deutscher Unternehmen in den Lieferketten weltweit. Damit das Gesetz für ein Unternehmen gilt, muss es seine Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, seinen Verwaltungssitz, seinen satzungsmäßigen Sitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben.

Unternehmen müssen die neun Sorgfaltspflichten einhalten. Dazu gehören: 1) ein Risikomanagementsystem einrichten, 2) betriebsinterne Zuständigkeit festlegen, 3) regelmäßig Risikoanalysen durchführen, 4) eine Grundsatzerklärung abgeben, 5) Präventionsmaßnahmen verankern (im Unternehmen und bei Zulieferern), 6) Abhilfemaßnahmen ergreifen, 7) Beschwerdeverfahren einrichten, 8) Sorgfaltspflichten in Bezug auf mittelbare Zulieferer umsetzen, 9) Dokumentation und Berichterstattung.

Das Gesetz soll den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in den globalen Lieferketten verbessern.

Das Lieferkettengesetz (LkSG) in Deutschland gilt für Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben oder deren Geschäftstätigkeit einen erheblichen Bezug zum deutschen Markt aufweist. Das Gesetz gilt primär für größere Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland. Ab 2024 wird das Gesetz jedoch auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern erweitert. Es gilt für alle Branchen und deckt die gesamte Lieferkette des Unternehmens ab, einschließlich direkter und indirekter Zulieferer. Es verpflichtet Unternehmen, Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße in ihrer Lieferkette zu verhindern und zu beheben. Unternehmen müssen die Einhaltung des Gesetzes nachweisen können und können bei Verstößen mit Bußgeldern und anderen Sanktionen belegt werden.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland verpflichtet Unternehmen, Verantwortung für Menschenrechte und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten zu übernehmen. Das Gesetz umfasst mehrere Schlüsselaspekte:

Risikoanalyse: Unternehmen müssen regelmäßige Risikoanalysen durchführen, um mögliche negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umweltstandards zu ermitteln.

Präventive Maßnahmen: Auf Basis der Risikoanalyse müssen Unternehmen präventive Maßnahmen entwickeln und umsetzen, um Verstöße zu verhindern.

Abhilfemaßnahmen: Wenn Unternehmen feststellen, dass sie Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverstöße verursacht oder dazu beigetragen haben, müssen sie Abhilfemaßnahmen ergreifen.

Berichterstattung und Transparenz: Unternehmen sind verpflichtet, öffentlich über ihre Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu berichten und ihre Berichte zugänglich zu machen.

Beschwerdemechanismen: Unternehmen müssen wirksame Beschwerdemechanismen einrichten, um potenzielle Verstöße zu melden und zu adressieren.

Haftung: Bei Verstößen gegen das Gesetz können Bußgelder verhängt bekommen.

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