Grüner wird’s nicht!
Neue Standards verpflichten
Grünes Licht für neue Standards: Während es für mittelständische Unternehmen momentan noch kein Muss zur CO₂-Bilanzierung gibt, sind die Global Player bereits zunehmend in der Pflicht, ihre CO₂-Bilanz und ihre Treibhausgase messbar zu machen. Tun sie dies nicht, werden sie im Zweifelsfall mit einem schlechten ESG-Rating abgestraft.
Zahlreiche Gesetze und Verordnungen nehmen Sie als Unternehmen in die Pflicht. Es geht längst nicht mehr um ein Wollen, sondern um ein Müssen, wenn das vom Weltklimarat definierte 1,5-Grad-Ziel erreicht werden soll. Lassen Sie uns jetzt gemeinsam handeln: Grüner wird’s nicht!
ESG steht für Dreiklang im Einklang
Was versteht man unter Nachhaltigkeit?
Es gibt viele Ebenen, auf denen Unternehmen nachhaltiger agieren können. Die Basis für zielgerichtete Nachhaltigkeitskonzepte ist immer eine realistische Abbildung der Ist-Situation und eine solide Datengrundlage. Deshalb geht es darum, die verschiedenen Bereiche sinnvoll zu sortieren und zu clustern. Dabei ist die Einteilung in die drei gängigen Säulen sehr hilfreich. Denn der Begriff Nachhaltigkeit bezieht sich nicht nur auf die Umwelt, sondern wird als Dreiklang von Umwelt (Environmental), Sozialem (Social) und guter Unternehmensführung (Governance) definiert, kurz ESG.
Sie möchten transparente ESG-Reports erstellen? Mit unserer Software SCORES kein Problem.
Dreiklang im Einklang
ESG – Environment, Social, Governance
Environment
Ökologische Verantwortung
Aktiver Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltige Nutzung von Meeres- und Wasserressourcen
Wandel zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft
Vermeidung von Umweltverschmutzung
Schutz von Biodiversität und Ökosystemen
Social
Menschliche Verantwortung
Faire Arbeitsbedingungen
Gesundheitsschutz
Einhaltung der Menschenrechte (Verbot von Kinderarbeit und Sklaverei)
Chancengleichheit und Gleichberechtigung der Geschlechter
Governance
Wirtschaftliche Verantwortung
Ethisch vertretbare Unternehmensführung
Verhinderung von Korruption
Transparentes Reporting
Risikomanagement
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Rahmen für das Nachhaltigkeitsreporting
Die bisher gültige EU-Richtlinie zur CSR-Berichterstattung „Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD) wird durch die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) ersetzt. Die CSRD erweitert die Anforderungen rund um die Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend und verlangt von Unternehmen ausführliche Nachhaltigkeitsziele und Kennzahlen. Insbesondere legt sie einen neuen Fokus auf Risikomanagement. Mit der Umsetzung der CSRD sollen Unternehmen zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft in Europa beitragen und künftig auch innerhalb eines festdefinierten einheitlichen Rahmens, den neuen Standards ESRS (European Sustainability Reporting Standards), agieren.
Für wen gilt die Corporate Sustainability Reporting Directive?
Alle an einem EU-regulierten Kapitalmarkt notierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) sind von der Berichtspflicht erfasst. Zudem sind alle nicht kapitalmarkt-orientierten Betriebe berichtspflichtig, wenn sie zwei von drei der folgenden Kriterien erfüllen:
Bilanzsumme > 20 Mio. Euro
Nettoumsatzerlöse > 40 Mio. Euro
Zahl der Beschäftigten > 250
Ab wann gelten die neuen Regelungen der CSRD?
Ab dem Berichtsjahr 2024 für alle Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (ab 500 Mitarbeitenden). (Veröffentlichung des 1. Berichts 2025)
Ab dem Berichtsjahr 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen (ab 250 Mitarbeitenden). (Veröffentlichung des 1. Berichts 2026)
Ab dem Berichtsjahr 2026 für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (mehr als 10 Mitarbeitende). Der erste Bericht ist im Jahr 2027 verpflichtend – mit einer Opt-Out-Möglichkeit bis 2028.
European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Neues EU-Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichte
Während die CSRD den regulatorischen Rahmen vorgibt, definieren die European Sustainability Reporting Standards die Inhalte. Es wurden von der European Sustainability Reporting Standard Project Task Force zwölf Berichtsstandards festgelegt, die europaweit gelten. Diese dienen Unternehmen als Richtschnur für ihre Nachhaltigkeitsberichte und legen die Struktur der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen für das gesamte Spektrum der Nachhaltigkeit (Environment, Social und Governance) fest. Für KMU werden vereinfachte Standards gelten.
Deutsches Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG)
Zu Verantwortung verpflichtet
Bisher waren Unternehmen nur freiwillig dazu angehalten, ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in Lieferketten nachzukommen. Doch nachdem dieser Aufforderung zu wenige nachkamen, werden Unternehmen künftig per Gesetz dazu gezwungen. Das deutsche Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG), kurz auch Lieferkettengesetz genannt, tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden ihre Lieferketten offenzulegen. Ab 2024 sind auch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden betroffen.
Unternehmen müssen ihre direkten Subunternehmer und Dienstleister entlang der gesamten Lieferkette transparent offenlegen. Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte zu verbessern und dafür zu sorgen, dass grundlegende Menschenrechtsstandards, wie beispielsweise das Verbot von Zwangs- oder Kinderarbeit, eingehalten werden.
Drei Funktionen soll das Gesetz erfüllen:
Definieren, welche Pflichten Unternehmen beim Schutz von Menschenrechten haben und wie sie diesen nachkommen können
Unternehmen müssen über ihre Anstrengungen Bericht erstatten und diese offenlegen
Arbeiter werden vor Gericht gestärkt, was ihre Rechte anbelangt
EU-Taxonomie
Regelwerk der EU-Kommission
Die EU-Taxonomie ist ein Regelwerk der EU-Kommission, das zum Ziel hat, ökologisch nachhaltiges Wirtschaften voranzutreiben. CO2-Minderung spielt dabei eine wesentliche Rolle. Zudem ist die EU-Taxonomie ein wesentlicher Bestandteil des „European Green Deals“. Ihre Anforderungen gelten seit dem 1. Januar 2022 für Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte gemäß Art. 2 Nr. 12 der Offenlegungsverordnung bereitstellen, sowie alle Unternehmen, die berichtspflichtig sind und somit einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Aber auch zahlreiche andere Unternehmen sind indirekt von der EU-Taxonomie betroffen. Um den Klimawandel zu bekämpfen und die Reduzierung umweltschädlicher Treibhausgase voranzutreiben, müssen Unternehmen vor allem ihren CO2-Ausstoß signifikant senken.
Kein Problem! Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Reportingpflichten. Unsere Softwarelösungen sind einfach in der Anwendung, absolut prüfungssicher und verlässlich.
Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)
EU-Verordnung zur Offenlegungspflicht im Finanzsektor
Die Sustainable Finance Disclosure Regulation, kurz „SFDR" ist eine Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzbereich. Sie soll Anlegern ermöglichen verschiedene Finanzprodukte in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmenszielen (ESG) zu vergleichen und Renditen auf Basis langfristig und nachhaltiger Investments zu erzielen. Die SFDR ist Teil eines umfassenden Pakets mit dem Ziel, das Kapital auf nachhaltige Geschäfte auszurichten und Greenwashing entgegenzuwirken. Wachstum soll nicht profitgetrieben, sondern langfristig und nachhaltig ausgerichtet sein. Für Finanzmarktteilnehmer ergeben sich daraus Offenlegungspflichten auf Unternehmens- wie Produktebene. Mit unserer Software identifizieren wir neuralgische Punkte und machen Unternehmen handlungsfähig für die Zukunft. Jetzt handeln und länger nachhaltig sein. Wir kümmern uns um die CO₂-Bilanz und das ESG-Rating Ihres Unternehmens. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.
Was haben Anleger von der SFDR?
Greenwashing von
Finanzprodukten wird vermieden
Nachhaltigkeits-
standards werden etabliert
Vergleichbarkeit von Produkten im
ESG-Ranking
Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeit werden erfasst
Sie hebt den Nachhaltigkeitsstandard in der Finanzwelt an
Die EU-Lieferkettenrichtlinie
Streng geregelt, was früher freiwillig war
Die EU-Lieferkettenrichtlinie wurde im Februar 2022 der EU-Kommission vorgelegt. Wird der Entwurf vom EU-Parlament verabschiedet, müssen die EU-Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren die Vorgaben in nationale Gesetze überführen. Der Entwurf zur neuen Richtlinie ist deutlich strenger als das derzeit in Deutschland geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. EU-Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, ihre Zulieferer entlang der gesamten globalen Wertschöpfungskette zu überprüfen und offenzulegen – und zwar ganz egal, ob sie direkte oder indirekte Geschäftsbeziehungen zu diesen pflegen. Auch die Anzahl der in die Pflicht genommenen Unternehmen wird durch den EU-Entwurf deutlich vergrößert. Damit wird ein längst fälliger Standard für die Einhaltung von Menschenrechten sowie für ökologisches und wirtschaftliches Handeln gesetzt. Es geht um die Verhinderungen von Kinder- und Zwangsarbeit, faire Bezahlung auch in Billiglohnländern, um Vermeidung von Ausbeutung sowie generell um Umweltschutz und faires und nachhaltiges Wirtschaften.
Unternehmertum verpflichtet
Gesetze und Verordnungen
Unternehmen müssen sowohl auf die regulatorischen als auch gesellschaftlichen Veränderungen reagieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben und ihren Beitrag zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Transformation zu leisten.
Die UN formuliert 17 Nachhaltigkeitsziele. Die Weltgemeinschaft setzt es sich zum Ziel, diese gemeinsam umzusetzen. Mit der Agenda 2030 will sie weltweit ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und dabei die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft bewahren.
Der Plan folgt dem Pariser Klimaabkommen. Als sein Herzstück gilt die EU-Taxonomieverordnung.
Die SFDR ist eine Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzbereich mit dem Ziel, das Kapital auf nachhaltige Geschäfte auszurichten und Greenwashing entgegenzuwirken.
Die Anforderungen der EU-Taxonomie gelten seit 2021 für Finanzmarktakteure und seit 2022 für alle Unternehmen, die verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Erklärung zu erstellen.
Während die CSRD den regulatorischen Rahmen vorgibt, definieren die ESRS die Inhalte und legen die Struktur der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen für die ESG-Bereiche fest. Die ESRS sollen ab 2024 gelten.
Es verpflichtet Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden ihre Lieferketten offenzulegen. Ab 2024 sind auch kleinere Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter betroffen. Das Gesetz gilt für Deutschland, später in deutlich verschärfter Form auch EU-weit.
Ausweitung der Reporting-Pflichten. Sie gehen mit dem neuen Standard ESRS einher. Auch betreffen sie, gegenüber der NFRD, zusätzliche Unternehmen.