AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Global Climate GmbH (GC) – AGB Stand: 19. Juni 2023

1. Geltungsbereich und Definitionen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung für alle Leistungen (u.a. Software, Services und Consulting) der Global Climate GmbH („Global Climate“ oder „GC“), Gewerbestr 13, 82064 Straßlach, gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nicht aber gegenüber Verbrauchern.

1.2. Diese Vertragspartner von Global Climate werden in den vorliegenden AGBs auch als „Kunde“, „beauftragendes Unternehmen“ sowie „Auftraggeber“ bezeichnet.

1.3. „Bewertetes Unternehmen“ bezeichnet jedes professionelle Unternehmen, das einen Vertrag mit Global Climate abschließt, indem es die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, sich auf der Plattform registriert und die Lizenzgebühr bezahlt, um Informationen über seine Nachhaltigkeitspraktiken bereitzustellen, sei es auf Anfrage eines anfordernden Unternehmens oder freiwillig.

1.4. Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende Bestimmungen oder abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch nicht, wenn GC in Kenntnis der abweichenden Bestimmungen eine Leistung erbringt, es sei denn GC hat der Abweichung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.5. Auch für den Fall, dass ein Vertrag online oder durch das Installieren und/oder den Gebrauch von durch GC zur Verfügung gestellter Software geschlossen wird (vgl. 2.4 dieser AGB), erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden und erkennt diese ohne Einschränkung verbindlich an; soweit für die Nutzung der Software bzw. des Softwareservice gesonderte Bedingungen durch GC in den Vertragsschluss einbezogen werden, gelten diese vorrangig. Andernfalls ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Software zu installieren oder zu verwenden.

2. Vertragsschluss

2.1. GC bietet dem Kunden umfassende Dienstleistungen und plattformbasierte IT-Lösungen im Bereich Nachhaltigkeit an. Die Definition und Festlegung der konkret beauftragten Dienstleistungen erfolgt in der jeweiligen Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber.

Der Zugang zu diesen Dienstleistungen und die Nutzung der Plattform wird erst nach vollständiger Bezahlung der entsprechenden Vergütung gewährt.

2.2. Der Vertrag zwischen GC kommt mit der Gegenzeichnung des unterzeichneten Angebots von GC durch den Auftraggeber oder eine sonstige zweiseitige Vertragsvereinbarung der Vertragsparteien zustande.

2.3. Für den Fall einer vom Angebot abweichenden Bestellung durch den Auftraggeber wird die Bestellung nur bindend, wenn GC die Bestellung schriftlich bestätigt hat oder den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

2.4. Ein Vertragsschluss für bestimmte Leistungen kann auch online auf der Website von GC nach einer Registrierung und Bezahlung der Vergütung für die GC Software erfolgen. Aufträge, die ein Auftraggeber nur im Entwurf eingibt und speichert, sind für beide Seiten unverbindlich, solange keine finale Beauftragung erfolgt. Entwürfe können seitens GC ohne Zustimmung des Auftraggebers gelöscht werden, wenn diese länger als 30 Tage ohne weitere Beauftragung an GC im System angelegt sind.

2.5. Sofern ein Auftraggeber selbst Aufträge für Endkunden oder sonstige Dritte anlegt, kommt dadurch kein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen GC und dem Endkunden zustande. GC führt seine Dienstleistung ausschließlich im Auftrag des vertraglichen Auftraggebers aus, es sei denn es ist etwas anderes explizit vereinbart.

3. Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten

3.1. Umfang und Art der von GC zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem unterzeichneten Angebot in Verbindung mit der dem Angebot anhängenden Leistungsbeschreibung. Änderungen sind nur einvernehmlich und in Schriftform oder per Email möglich.

3.2. Die Leistungspflicht von GC besteht vorbehaltlich der erfüllten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich Mitwirkungsleistungen, soweit diese erforderlich sind für die Leistungserbringung durch GC, unentgeltlich, wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen. Erforderliche Mitwirkungsleistungen können in Form von Bereitstellung notwendiger Daten, Unterlagen, Benennung von Ansprechpartnern, Auskunftserteilung, Bereitstellung technischer Umgebungen, etc. erfolgen. Der Kunde muss auch dafür Sorge tragen, dass seine Zugangsdaten zur Global Climate Plattform sicher verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Für einen Schaden, der daraus erwächst, dass Zugangsdaten unerlaubt oder leichtfertig an Dritte gelangen, haftet der Kunde.

4. Vertraulichkeit
4.1. Sofern nicht ausdrücklich von dem Kunden genehmigt, dürfen Global Climate und dritte Plattformnutzer die Informationen und Dokumente, gleich welcher Art, die das beauftragende Unternehmen betreffen und zu denen sie während oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Softwaredienste Zugang haben, nur für die Zwecke dieser Dienste nutzen.

4.2. Der Inhalt von Bewertungsfragebögen und die von GC angewandte (Bewertungs-/Analyse-) Methodik sowie Informationen, die mit ihr im oder der CO2-Berechnung in Zusammenhang stehen, werden als vertrauliche Informationen betrachtet.

4.3. Obige Ausführungen zur Vertraulichkeit gelten nicht für öffentlich zugängliche Informationen oder für Informationen, die der anderen Partei vor der Erbringung des Dienstes bekannt sind.

4.4. Jede Vertragspartei (GC oder Kunde) kann ohne vorherige Ankündigung, Genehmigung oder Zustimmung der anderen Vertragspartei vertrauliche Informationen, die nach dem Gesetz offengelegt werden müssen, an Steuerbehörden, örtliche oder staatliche Behörden und Gerichte sowie an die VertreterInnen oder zu Prüfungszwecken weitergeben.

4.5. Für die Zwecke des Dienstes gewährt das beauftragende Unternehmen Global Climate das nicht-exklusive und gebührenfreie Recht, die Informationen, die es im Zusammenhang mit der Nutzung der GC-Plattform, liefert, innerhalb Deutschlands zu hosten, im Cache-Modus zu speichern, zu verarbeiten, zu reproduzieren und anzuzeigen und diese Daten zur Entwicklung der GC-Datenbank zu verwenden. Das beauftragende Unternehmen garantiert und sichert zu, dass es über alle Rechte und Befugnisse verfügt, die zur Nutzung der Daten für die Zwecke des Dienstes erforderlich sind.

5. Vergütung, Rechnungsstellung und Verzug

5.1. Vergütung und Zahlungsbedingungen für Leistungen von GC richten sich nach den in der jeweiligen Einzelbeauftragung festgelegten Bedingungen. Im Übrigen gilt das Folgende:

5.2. Spesen und Reisekosten sind in der Vergütung nicht enthalten, sondern werden gesondert in Rechnung gestellt.

5.3. Soweit nicht anders vereinbart werden technischer Support und Beratung gesondert berechnet.

5.4. Sämtliche Preisangaben erfolgen ohne Ausweis der Umsatzsteuer.

5.5. Bei Kunden innerhalb der EU: Auftraggeber und bewertete Unternehmen mit einer Rechnungsadresse innerhalb der Europäischen Union werden nur in Euro fakturiert. Der Auftraggeber schuldet GC die jeweils auf die genannten Preise anfallende gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Zahlung der Rechnung hat bargeldlos auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten zu erfolgen. Rechnungen von GC sind jeweils spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung ohne Abzug fällig. Bei Nutzung der GC Software Plattform, können alternativ die dort angebotenen Zahlungswege genutzt werden. Bei Zahlung durch Lastschrifteinzug wird im Fall einer Rücklastschrift zusätzlich zum Rechnungsbetrag ein Betrag in Höhe von EUR 10.00 erhoben, der sich aus der Rücklastschriftgebühr und einer Entschädigung für Mehraufwand zusammensetzt. GC ist berechtigt, einen darüber hinaus gehenden Schaden geltend zu machen, wenn der Verzugsschaden bei GC höher ausfällt, als die von GC geltend gemachten Gebühren. Dem Kunden wird freigestellt, ggf. nachzuweisen, dass GC einen niedrigeren Schaden hatte.

5.6. Bei Kunden außerhalb der EU: Kunden und bewertete Unternehmen mit einer Rechnungsadresse außerhalb der Europäischen Union können zwischen der Fakturierung in Euro oder in US-Dollar wählen. Bankgebühren (Gebühren für Überweisungen und Währungsumtausch, u.ä.) sowie alle Gebühren für Inkassodienstleistungen werden vom Kunden oder bewerteten Unternehmen zusätzlich zur vereinbarten Gebühr getragen. Verspätete Zahlungen, können zu Verzugsgebühren in Höhe von 0,5 % des fälligen Betrages führen.

5.7. Zahlt der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung), kommt er in Verzug. Ist der Kunde in Verzug oder liegen Umstände vor, die die Kreditwürdigkeit des Kunden spürbar beeinträchtigen, z.B. Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens, so ist GC berechtigt, etwaige weitere Leistungen, zu denen sich GC verpflichtet hat, vorläufig einzustellen, sämtliche offenen Beträge sofort fällig zu stellen, sowie alle noch bestehenden Verträge mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen. Etwa vereinbarte Termine zur Ausführung von noch ausstehenden Arbeiten seitens GC verlieren in diesem Fall automatisch ihre Gültigkeit. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber GC ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus dem jeweiligen Vertrag mit GC stammenden Anspruchs auszuüben. Bei vorzeitiger Beendigung von Consulting-Verträgen durch den Kunden kann GC die entsprechende Vergütung für bis dahin getätigte Leistungen (inkl. entstandener Reisekosten und Spesen) verlangen, soweit diese nicht im Voraus bezahlt wurden. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nicht.

5.8. Die im Vertrag genannten Leistungstermine gelten, sofern sie nicht in dem Vertrag ausdrücklich als fix und verbindlich gekennzeichnet sind, nur annäherungsweise. GC gerät immer erst nach einer Mahnung des Auftraggebers in Verzug, auch wenn die Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt oder bestimmbar ist.

5.9. Die Einhaltung von festen Lieferterminen setzt die vereinbarte oder nach Art der Leistung üblicherweise erforderliche rechtzeitige Mitwirkung und Lieferung von Unterlagen und Informationen durch den Auftraggeber voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich die Termine angemessen. Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Leistungen infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Informationen oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern.

6. Laufzeit und Kündigung

6.1. Sofern in der Einzelbeauftragung nicht anders geregelt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um den in der Einzelbeauftragung angegebenen Zeitraum, wenn der Vertrag nicht unter Einhaltung von einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Sofern in der Einzelbeauftragung ein Zeitraum von mehr als einem Jahr vorgesehen ist, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht unter Einhaltung von einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

6.2. Die Nutzung der Global Climate Dienste durch Kunden und bewertete Unternehmen ist an die Bedingung geknüpft, dass alle mit Angebot bzw. auf der Webseite ausgewiesenen Gebühren fristgerecht bezahlt werden.

6.3. Global Climate kann den Vertrag mit dem Kunden / dem bewerteten Unternehmen fristlos kündigen, wenn der Kunde oder das bewertete Unternehmen eine wesentliche Verletzung einer der Bedingungen dieser Vereinbarung feststellt. Bei vorzeitiger Kündigung erfolgt keine Rückzahlung der bereits entrichteten Gebühr.

7.  Rechte

7.1. Der Kunde erhält an den von GC erbrachten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungs- und Verwertungsrecht.

7.2. Sämtliche Urheber- und Eigentumsrechte von GC u.a. in Bezug auf zur Nutzung zur Verfügung gestellte Software, Know-How, von schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten Materialien und sonstigem geistigem Eigentum verbleiben bei GC. Die Beauftragung von GC begründet keinerlei Übergang dieser Rechte. GC gewährt dem Kunden lediglich Nutzungsrechte in dem in der jeweiligen Einzelbeauftragung ausdrücklich benannten Umfang. Jegliche Nutzung, insbesondere auch die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte, außerhalb des Vertragsverhältnisses zwischen GC und dem Kunden ist dem Kunden ausdrücklich untersagt. Die Einräumung von Nutzungsrechten oder sonstigen ausdrücklich eingeräumten Rechten wird erst mit erfolgter, vollständiger Bezahlung wirksam. Die dem Kunden von GC eingeräumten Rechte sind nicht übertragbar. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus den mit GC geschlossenen Verträgen durch den Kunden an einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch GC. Für den Fall einer Zustimmung zu einer Übertragung verpflichtet sich der Kunde sämtliche Dokumente, Informationen, Zugänge, etc. die er von GC im Rahmen des Vertrages erhalten hat zurückzugeben bzw. zu löschen.

7.3. GC gewährt dem Kunden bei Verträgen mit GC, ein auf die Dauer der jeweiligen Laufzeit begrenztes, einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den eingetragenen Markenzeichen von GC oder einer seiner verbundenen Unternehmen, welche GC dem Kunden zur Verfügung stellt. Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf die Nutzung der Markenzeichen zum Zwecke der Werbung des Kunden in Bezug auf die Zusammenarbeit mit GC und den damit verbundenen Dienstleistungen im Bereich der Nachhaltigkeit und Compliance. GC kann die Einräumung des Nutzungsrechts jederzeit entziehen, wodurch es unverzüglich erlischt. In diesem Fall hat der Kunde die Markenzeichen unverzüglich von allen Unternehmensauftritten bzw. Unternehmensunterlagen zu löschen bzw. zu entfernen und jegliche darüberhinausgehende weitere Nutzung zu Werbezwecken unverzüglich einzustellen.

8.  Haftung

8.1. Die Haftung von GC ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einer Haftung ist diese auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.2. Die Haftungsbegrenzung gilt ferner auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des Auftragsverhältnisses fallen. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet GC weder für falsche Angaben des Kunden, falsche Angaben von Zertifikate-Anbietern oder bewerteten Unternehmen (z.B. Lieferanten), falsche Berechnungen von CO2-Emissionen durch unsachgemäßen Gebrauch der Software noch für sonstige, nicht im Einflussbereich von GC stehenden Handlungen bzw. Unterlassungen von diesen, welche beim Kunden zu Schäden führen könnten.

8.3. Soweit die Haftung nach dieser Ziffer 8 ausgeschlossen bzw. beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter, Organe und sonstigen Mitarbeitern von GC sowie ihrer Erfüllung- und Verrichtungsgehilfen.

8.4. Der Kunde haftet GC für die Richtigkeit der von ihm gelieferten bzw. eingegebenen Daten. GC kann die Richtigkeit der überlassenen Daten nicht überprüfen. Jegliche Haftung von GC für Ergebnisse, die sich aufgrund von falsch gelieferten bzw. eingegebenen Daten ergeben, ist ausdrücklich ausgeschlossen.  Ein Mitverschulden des Kunden, z. B. durch unzureichende Datensicherung ist dem Kunden anzurechnen.

8.5. Die GC-Plattform muss für Benutzer jederzeit, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, außer während der Wartungsperioden, zugänglich sein. Global Climate ist nicht verantwortlich für netzwerkbezogene Ausfälle, Unterbrechungen, Ausfälle, Verzögerungen, Systemverfügbarkeiten und andere Konnektivitätsprobleme, die die Plattform-Dienste beeinträchtigen. Für den Fall, dass Global Climate von einer Datenverletzung Kenntnis erlangt, die die Sicherheit des Dienstes oder der Daten der Nutzer schwerwiegend beeinträchtigen könnte, kann Global Climate ohne Vorankündigung den Zugang zum Dienst vorübergehend aussetzen, um die Sicherheitsverletzung rechtzeitig zu beheben. In einem solchen Fall übernimmt Global Climate keine Haftung gegenüber den Nutzern und die Nutzer können von Global Climate keinerlei Entschädigung verlangen.

8.6. Der Kunde bzw. das bewertete Unternehmen erhält die Ergebnisse der Bewertung (z.B. Punktzahl) bzw. Risikoanalyse auf der Grundlage der offengelegten Informationen und Nachrichtenquellen, die Global Climate zum Zeitpunkt der Bewertung zur Verfügung stehen. Sollten sich Informationen oder Umstände während der Gültigkeitsdauer der Analyse wesentlich ändern, behält sich Global Climate das Recht vor, der Bewertung des bewerteten Unternehmens/der Finanzanlagen mit einem Hinweis zu versehen und gegebenenfalls diese neu vorzunehmen.

9.  Geheimhaltung, Datenschutz, Referenz 

9.1. Beide Vertragspartner verpflichten sich, bei den am Projekt beteiligten Personen sicherzustellen, dass diese sämtliche gegenseitigen, vertraulichen Informationen streng vertraulich behandeln, die Bestimmungen über den Datenschutz kennen und die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Dies gilt sowohl für Mitarbeiter, externe Berater als auch für eventuell einzuschaltende Subunternehmer beider Vertragspartner.

9.2. Vertrauliche Informationen auf Seiten des Kunden liegen nur dann vor, wenn der Kunde eine Angelegenheit ausdrücklich als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis kennzeichnet, es sei denn, dass es sich ganz offensichtlich um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handelt. Der Kunde wird solche Unterlagen, die GC wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit besonders sichern und als Geheimnis behandeln soll, frühzeitig entsprechend kennzeichnen.

9.3. GC ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr in Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht in gleichem Umfang auch für Mitarbeiter von GC. GC ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten. Vertraulichen Informationen auf Seiten von GC liegen vor in Bezug auf sämtliche die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von GC, dies umfasst vor allem, aber nicht abschließend von GC zur Verfügung gestellte Software, Schnittstellen, Know-How in Bezug auf Berechnungsmodelle, Methodik, etc., sowie die Konditionen der jeweiligen Einzelaufträge.

9.4. Der Kunde räumt GC das unwiderrufliche Recht ein, jegliche vom Kunden gewonnene Unternehmens- und Emissionsdaten in anonymisierter Form in die GC Datenbanken aufzunehmen und für Benchmarks zu nutzen. Im Übrigen gelten die Regelungen zum Datenschutz (siehe Datenschutzerklärung GC). Weiter räumt der Kunde GC das Recht ein, den Kunden in die Referenzliste aufzunehmen und den Kunden als Referenz zu benennen. Zu diesem Zweck räumt der Kunde GC ein einfaches Nutzungsrecht am Firmennamen und -logo des Kunden ein. Der Kunde kann dieses Recht jederzeit gegenüber GC widerrufen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von GC ist, soweit in der jeweiligen Einzelbeauftragung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, ist der Sitz von GC.

10.2. Sämtliche Kommunikation durch GC gegenüber dem Kunden erfolgt, soweit gesetzlich zulässig, auf elektronischem Weg. GC behält sich das Recht vor in Einzelfällen eine andere Form, z.B. die Schriftform zu wählen.

10.3. Für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und GC gilt deutsches Recht, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch und das Handelsgesetzbuch.

10.4. Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten, der Sitz von GC.

10.5. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Bis zu einer solchen Regelung soll anstelle einer unwirksamen Bedingung eine solche gelten die vom wirtschaftlichen Sinn und Zweck her der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrages. Änderungen und Ergänzungen zu der jeweiligen Einzelbeauftragung sind nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien (GC und Kunde) ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

10.6. GC behält sich die jederzeitige und ohne Angabe von Gründen mögliche Änderung der Bestimmungen seiner allgemeinen und speziellen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor. GC wird dem Kunden die Änderung der Geschäftsbedingungen rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderungen per Email mitteilen. Die Änderungen gelten als angenommen, soweit der Kunden den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von sechs Wochen widerspricht. GC weist den Kunden in seiner Benachrichtigungs-Email gesondert auf die Sechs-Wochen-Frist und die rechtlichen Folgen der Annahme bei fehlendem Widerspruch hin.