Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Millionen Menschen leben weltweit in Armut, weil soziale Mindeststandards fehlen. Darunter sind auch 79 Millionen Kinder, die unter ausbeuterischen Bedingungen arbeiten, zum Beispiel in Textilfabriken, Minen oder in der Landwirtschaft. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), auch kurz Lieferkettengesetz genannt, soll hier Abhilfe schaffen. Mit unserem LkSG Management System GLOBAL COMPLIANCE helfen wir Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen softwaregestützt und rechtskonform umzusetzen.

Fairness und Verantwortung in Lieferketten 

Was ist das Lieferketten-
sorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?

Das Lieferkettengesetz (LksG), welches ab dem 1. Januar 2023 in Deutschland wirksam wird, zielt darauf ab, den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Lieferketten zu intensivieren. Basierend auf international anerkannten Verhaltensnormen und Verboten, legt es einen besonderen Fokus auf die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards, wie etwa das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit. Ebenso umfasst es zentrale Umweltstandards, darunter die Gewährleistung, dass Trinkwasser nicht kontaminiert wird. Das Lieferkettengesetz überträgt Unternehmen Sorgfaltspflichten, um sicherzustellen, dass Menschenrechte sowohl im eigenen Betrieb als auch bei Vertragspartnern und Zulieferern gewahrt werden.
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Für wen gilt das LkSG?

Die aus dem Gesetz entstehenden Verpflichtungen gelten für Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz, satzungsmäßigen Sitz oder ihre Zweigniederlassung in Deutschland haben und in der Regel mindestens 1.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen.
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Wir schaffen Klarheit

Ab wann gilt das LkSG?

Das Lieferkettensorgfaltspflichgesetzt gilt seit 1. Januar 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmenden in Deutschland.
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FAQ

Häufig gestellte Fragen zum LkSG kurz erklärt

Wer kontrolliert das LkSG?
Wer ist vom LkSG betroffen?
Was müssen Unternehmen tun?
Wozu dient das LkSG?
Für wen gilt das LkSG?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft, ob Unternehmen das Gesetz einhalten. Außerdem kontrolliert das BAFA die Unternehmensberichte und geht eingereichten Beschwerden nach. Stellt es Versäumnisse oder Verstöße fest, kann es Bußgelder verhängen oder Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung ausschließen.

Das Gesetz überwacht Verstöße deutscher Unternehmen in den Lieferketten weltweit. Damit das Gesetz für ein Unternehmen gilt, muss es seine Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, seinen Verwaltungssitz, seinen satzungsmäßigen Sitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben. Zudem spielt die Unternehmensgröße eine wesentliche Rolle: Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden fallen unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. 

Unternehmen müssen neun definierte Sorgfaltspflichten einhalten. Dazu gehören:

1) Einrichten eines Risikomanagementsystem

2) Festlegen betriebsinterner Zuständigkeiten
3) Durchführen regelmäßiger Risikoanalysen
4) Abgeben einer Grundsatzerklärung
5) Verankern von Präventionsmaßnahmen (im Unternehmen und bei Zulieferern), 
6) Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
7) Einrichten eines Beschwerdeverfahren
8) Umsetzen von Sorgfaltspflichten in Bezug auf mittelbare Zulieferer
9) Dokumentation und Berichterstattung
 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde eingeführt, um Unternehmen dazu zu verpflichten, entlang ihrer Lieferketten Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen zu verhindern. Es bezweckt die Förderung verantwortungsbewusster Geschäftspraktiken und den Schutz von Arbeits- und Umweltstandards weltweit. Ein Beispiel ist die Verpflichtung von Unternehmen, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass keine Kinderarbeit in ihren Lieferketten vorkommt.

Das Lieferkettengesetz (LkSG) in Deutschland gilt für Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben oder deren Geschäftstätigkeit einen erheblichen Bezug zum deutschen Markt aufweist. Das Gesetz galt in einem ersten Schritt primär für größere deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. 2024 wurde das Gesetz auf Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern erweitert. Es gilt für alle Branchen und deckt die gesamte Lieferkette des Unternehmens ab, einschließlich direkter und indirekter Zulieferer. Es verpflichtet Unternehmen, Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße in ihrer Lieferkette zu verhindern und zu beheben. Unternehmen müssen die Einhaltung des Gesetzes nachweisen können und können bei Verstößen mit Bußgeldern und anderen Sanktionen belegt werden.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Managen Sie das LkSG mit GLOBAL COMPLIANCE

Unsere Lösung unterstützt Sie, allen Sorgfaltspflichten prozessgestützt nachzukommen. Der gesamte Prozess führt Sie Schritt für Schritt durch sämtliche Verpflichtungen. So minimieren Sie ihr Risiko, Zwangs- oder Bußgelder zahlen zu müssen oder eliminieren es sogar vollständig. Die zeitaufwändige und komplexe Risikoanalyse übernehmen wir vollständig für Sie. Auch können Sie Maßnahmen, mit denen sie Risiken minimieren und Verletzungen des LkSG minimieren oder verhindern, detailliert festhalten und diese Aufgaben Verantwortlichen zuweisen.