Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Für wen gilt das LkSG?
FAQ
Häufig gestellte Fragen zum LkSG kurz erklärt
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft, ob Unternehmen das Gesetz einhalten. Außerdem kontrolliert das BAFA die Unternehmensberichte und geht eingereichten Beschwerden nach. Stellt es Versäumnisse oder Verstöße fest, kann es Bußgelder verhängen oder Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung ausschließen.
Das Gesetz überwacht Verstöße deutscher Unternehmen in den Lieferketten weltweit. Damit das Gesetz für ein Unternehmen gilt, muss es seine Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, seinen Verwaltungssitz, seinen satzungsmäßigen Sitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben. Zudem spielt die Unternehmensgröße eine wesentliche Rolle: Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden fallen unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Unternehmen müssen neun definierte Sorgfaltspflichten einhalten. Dazu gehören:
1) Einrichten eines Risikomanagementsystem
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde eingeführt, um Unternehmen dazu zu verpflichten, entlang ihrer Lieferketten Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen zu verhindern. Es bezweckt die Förderung verantwortungsbewusster Geschäftspraktiken und den Schutz von Arbeits- und Umweltstandards weltweit. Ein Beispiel ist die Verpflichtung von Unternehmen, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass keine Kinderarbeit in ihren Lieferketten vorkommt.
Das Lieferkettengesetz (LkSG) in Deutschland gilt für Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben oder deren Geschäftstätigkeit einen erheblichen Bezug zum deutschen Markt aufweist. Das Gesetz galt in einem ersten Schritt primär für größere deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. 2024 wurde das Gesetz auf Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern erweitert. Es gilt für alle Branchen und deckt die gesamte Lieferkette des Unternehmens ab, einschließlich direkter und indirekter Zulieferer. Es verpflichtet Unternehmen, Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße in ihrer Lieferkette zu verhindern und zu beheben. Unternehmen müssen die Einhaltung des Gesetzes nachweisen können und können bei Verstößen mit Bußgeldern und anderen Sanktionen belegt werden.