Nachhaltigkeits­­berichterstattung - CSRD & ESRS 

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen innerhalb der EU dazu verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Die Richtlinie enthält klare Vorgaben, wie diese Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellt werden müssen. Mit unserem CSRD Management System GLOBAL COMPLIANCE helfen wir Unternehmen diese umzusetzen.
Smart loop 3

Corporate Sustainability Reporting Directive

Klare Vorgaben für die CSRD: ESRS

Die CSRD definiert den rechtlichen Rahmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, während die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) die zu berichtende Inhalte definieren. Diese umfassen übergreifende Standards. Ein zentraler und für alle Unternehmen verpflichtender Teil der ESRS sind die „ESRS 2 General Disclosures“. Dieser Standard legt fest, dass Unternehmen in ihren Berichten erklären müssen, welche Rolle das Management, die Verwaltung und die Aufsichtsgremien in Bezug auf Nachhaltigkeit spielen. Zudem müssen sie ihre Risikomanagement- und internen Kontrollmechanismen für den Nachhaltigkeitsbericht definieren. Die ESRS 2 schreiben außerdem vor, wie Unternehmen eine sogenannte Wesentlichkeitsanalyse durchführen müssen. Diese Analyse bestimmt, welche weiteren Themen und Kennzahlen zwingend in den Berichten enthalten sein müssen.

In der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist verankert, dass Nachhaltigkeitsberichte einer externen Prüfung unterzogen werden müssen. Zusätzlich ist vorgeschrieben, dass Unternehmen das European Single Electronic Format (ESEF) nutzen sollen, welches bereits im Rechnungslegungsbereich Anwendung findet. Dieses Format zeichnet sich durch seine Lesbarkeit sowohl für Menschen als auch für Maschinen aus. Des Weiteren ist festgelegt, dass die bereitgestellten Nachhaltigkeitsinformationen integraler Bestandteil des Lageberichts sein müssen.

Für wen und ab wann gilt die CSRD?

Die CSRD gilt für eine breite Palette von Unternehmen, einschließlich börsennotierter Unternehmen, Banken, Versicherungsunternehmen und große nicht börsennotierte Unternehmen. Unternehmen, die bereits nach der Non-financial Reporting Directive (NFRD) berichten, wenden die CSRD erstmals für das Berichtsjahr 2024 an. Insgesamt dürften etwa 49.000 Unternehmen in der EU betroffen sein. Die Vorschriften gelten sowohl für große Unternehmen (in der Regel solche mit mehr als 500 Mitarbeitern) als auch für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), obwohl es für letztere einige Übergangsmaßnahmen gibt.
Jetzt Live-Demo buchen

2024

Unternehmen, die bereits
berichtspflichtig nach NFRD/CSRD-RUG

Haftungsbeschränkte Unternehmen

- Kapitalmarktorientiert
- Im Jahresdurchschnitt mehr als
   500 Mitarbeitende*

2025

Große Unternehmen, die
bisher noch nicht
berichtspflichtig sind

Haftungsbeschränkte Unternehmen, die am Bilanzstichtag mind. 2 der 3 Merkmale erfüllen:

- Bilanzsumme: mind. 20 Mio. €

- Nettoumsatzerlöse: mind. 40 Mio.€

- Durchschn. Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten mind. 250*

2026

Börsennotierte KMU

Aufschubmöglichkeit bis 2028

Ausgenommen von der
Berichtspflicht für börsennotierte KMU sind Kleinstunternehmen, die
definiert werden als Unternehmen, die am Bilanzstichtag mind. 2 der 3 Merkmale erfüllen:

- Bilanzsumme: max. 350.000€

- Nettoumsatzerlöse: max. 700.000€

- Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten max. 10+

2028

Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Niederlassungen oder EU-Tochterunternehmen

Nicht-EU-Unternehmen fallen in den Anwendungsbereich der CSRD wenn:

- diese einen Nettoumsatz von über 
150 Mio. innerhalb der EU erzielen - und mindestens eine EU-
Niederlassung oder EU-
Tochterunternehmen haben

FAQ

CSRD & ESRS - Häufig gestellte Fragen kurz erklärt

Wer ist berichtspflichtig nach der CSRD?
Wer prüft die Nachhaltigkeitsberichte?
Was sind die ESRS?
Was müssen Unternehmen nach den ESRS berichten?
Ist die CSRD Teil der EU-Taxonomie?
Was ist der Unterschied zwischen ESRS & CSRD?

Das kommt vor allem auf die Unternehmensgröße an. Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden sind ab dem Berichtsjahr 2024 nach der CSRD berichtspflichtig und Unternehmen mit mehr als 250 ab dem Berichtsjahr 2025. Doch auch die Rechtsform, die Bilanzsumme und der Nettoumsatz spielen eine Rolle, ob ein Unternehmen berichtspflichtig wird.

Die CSRD lässt den EU-Mitgliedsländern dazu etwas Freiraum. In Deutschland werden voraussichtlich nur Wirtschaftsprüfer die Prüfungen nach CSRD durchführen.

ESRS steht für European Sustainability Reporting Standards. Diese Standards beschreiben, welche Inhalte und Kennzahlen ein Unternehmen, das unter die CSRD fällt, berichten muss.

Gemäß den aktuellen Bestimmungen sind alle unternehmensberichtspflichtigen Firmen dazu verpflichtet, die „ESRS 2 General Disclosures“ (allgemeinen Offenlegungen) zu beachten. Hierbei ist eine Wesentlichkeitsanalyse vorgeschrieben, die nach den festgelegten Vorschriften durchgeführt werden muss. Die Unternehmen haben die Aufgabe, diese Analyse gemäß den Richtlinien zu vollziehen. Nach Abschluss der Wesentlichkeitsanalyse kann das Unternehmen präzise bestimmen, über welche zusätzlichen Inhalte und Kennzahlen es in seinen Berichten Auskunft geben muss.

Nein, die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist keine direkter Teil der EU-Taxonomie. Die CSRD konzentriert sich auf die Offenlegung von nicht-finanziellen Informationen in den Berichten von Unternehmen, während die EU-Taxonomie Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Aktivitäten festlegt. Beide Initiativen sind jedoch Teil der breiteren Bemühungen der Europäischen Union, die Transparenz und Vergleichbarkeit in Bezug auf nachhaltige Praktiken zu fördern.

Es geht weniger um den Unterschied beider Regularien, sondern vielmehr darum, wie sie zusammenhängen. Dabei beschreibt die CSRD als Verordnung die Offenlegungsanforderungen für Unternehmen in der Europäischen Union (und auch für Nicht-EU Unternehmen). Die ESRS hingegen sind das Rahmenwerk (auch Kennzahlenset), das Unternehmen, die unter die Regelungen der CSRD fallen, für ihre Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen verwenden müssen.

Corporate Sustainability Reporting Directive

Managen Sie die CSRD mit GLOBAL COMPLIANCE

Nach den ESRS müssen die meisten Unternehmen ihre CO2-Emissionen bilanzieren. Wir bieten Ihnen dafür die vollautomatisierte Lösung. Alle notwendigen Daten befinden sich bereits in Ihrem Rechnungswesen. Unsere Softwarelösung bietet Schnittstellen zu den gängigen ERP- und Finanzanwendungen, z. B. SAP, LucaNet, Microsoft Dynamics, DATEV, Oracle, Sage, ABAS. Aus den vorhandenen CO2-relevanten Daten extrahiert unsere Software GLOBAL FOOTPRINT automatisiert die Treibhausgasbilanz Ihres Unternehmens.