Nachhaltigkeitsberichterstattung - CSRD & ESRS
2024
Unternehmen, die bereits
berichtspflichtig nach NFRD/CSRD-RUG
- Kapitalmarktorientiert
- Im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitende*
2025
Große Unternehmen, die
bisher noch nicht
berichtspflichtig sind
- Bilanzsumme: mind. 25 Mio. €
2026
Börsennotierte KMU
Ausgenommen von der
- Bilanzsumme: max. 350.000€
2028
Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Niederlassungen oder EU-Tochterunternehmen
- diese einen Nettoumsatz von über 150 Mio. innerhalb der EU erzielen
- und mindestens eine EU-Niederlassung oder EU- Tochterunternehmen haben
FAQ
CSRD & ESRS - Häufig gestellte Fragen kurz erklärt
Das kommt vor allem auf die Unternehmensgröße an. Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden sind ab dem Berichtsjahr 2024 nach der CSRD berichtspflichtig und Unternehmen mit mehr als 250 ab dem Berichtsjahr 2025. Doch auch die Rechtsform, die Bilanzsumme und der Nettoumsatz spielen eine Rolle, ob ein Unternehmen berichtspflichtig wird.
Die CSRD lässt den EU-Mitgliedsländern dazu etwas Freiraum. In Deutschland werden voraussichtlich nur Wirtschaftsprüfer die Prüfungen nach CSRD durchführen.
ESRS steht für European Sustainability Reporting Standards. Diese Standards beschreiben, welche Inhalte und Kennzahlen ein Unternehmen, das unter die CSRD fällt, berichten muss.
Gemäß den aktuellen Bestimmungen sind alle unternehmensberichtspflichtigen Firmen dazu verpflichtet, die „ESRS 2 General Disclosures“ (allgemeinen Offenlegungen) zu beachten. Hierbei ist eine Wesentlichkeitsanalyse vorgeschrieben, die nach den festgelegten Vorschriften durchgeführt werden muss. Die Unternehmen haben die Aufgabe, diese Analyse gemäß den Richtlinien zu vollziehen. Nach Abschluss der Wesentlichkeitsanalyse kann das Unternehmen präzise bestimmen, über welche zusätzlichen Inhalte und Kennzahlen es in seinen Berichten Auskunft geben muss.
Nein, die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist keine direkter Teil der EU-Taxonomie. Die CSRD konzentriert sich auf die Offenlegung von nicht-finanziellen Informationen in den Berichten von Unternehmen, während die EU-Taxonomie Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Aktivitäten festlegt. Beide Initiativen sind jedoch Teil der breiteren Bemühungen der Europäischen Union, die Transparenz und Vergleichbarkeit in Bezug auf nachhaltige Praktiken zu fördern.
Es geht weniger um den Unterschied beider Regularien, sondern vielmehr darum, wie sie zusammenhängen. Dabei beschreibt die CSRD als Verordnung die Offenlegungsanforderungen für Unternehmen in der Europäischen Union (und auch für Nicht-EU Unternehmen). Die ESRS hingegen sind das Rahmenwerk (auch Kennzahlenset), das Unternehmen, die unter die Regelungen der CSRD fallen, für ihre Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen verwenden müssen.