CSDDD: EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Lieferketten

Die EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht (CSDDD) verpflichtet Unternehmen, entlang ihrer Lieferketten nachhaltiger zu handeln. Ab 2027 gelten stufenweise Vorgaben zur Bewertung von Menschenrechts- und Umweltauswirkungen sowie zur Umsetzung von Klimastrategien. Unternehmen müssen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Risiken ergreifen.
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Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD

Einführung

Die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Lieferketten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) wurde am 24. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und ist somit faktisch in Kraft getreten. Diese Richtlinie zielt darauf ab, nachhaltigere und verantwortungsvollere Geschäftspraktiken innerhalb der Lieferketten von Unternehmen zu fördern. Mit der Einführung der CSDDD setzt die EU einen neuen Standard für unternehmerische Verantwortung und Nachhaltigkeit. Unternehmen sind nun gefordert, ihre Geschäftspraktiken zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den neuen Anforderungen gerecht werden. Dies bietet nicht nur Schutz für die betroffenen Menschen und die Umwelt, sondern trägt auch zur langfristigen Stabilität und zum Erfolg der Unternehmen bei.

Zielsetzung

Die CSDDD verpflichtet Unternehmen, umfassende Maßnahmen zur Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu implementieren. Dies umfasst sowohl direkte als auch indirekte Zulieferer und schließt auch Umweltauflagen ein, die über nationale Gesetze hinausgehen.
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Anwendungsbereich

Die Richtlinie betrifft:

EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro
Nicht-EU-Unternehmen mit einem Nettoumsatz innerhalb der EU von mehr als 450 Millionen Euro
Muttergesellschaften, die die genannten Schwellenwerte erreichen

Umsetzung und Fristen

Die Umsetzung der CSDDD erfolgt gestaffelt:

Ab 2027: Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro.
Ab 2028: Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 900 Millionen Euro weltweit.
Ab 2029: Alle anderen betroffenen und bei Bedarf Abhilfemaßnahmen einleiten Unternehmen.

Verpflichtungen Unternehmen

Unternehmen müssen:

Menschenrechts- und Umweltauswirkungen bewerten: Identifizierung und Bewertung potenzieller negativer Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette
Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen: Maßnahmen zur Verhinderung oder Minderung negativer Auswirkungen umsetzen Ab 2029: Alle anderen betroffenen und bei Bedarf Abhilfemaßnahmen einleiten
Klimaplan entwickeln und umsetzen:Strategien zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks und zur Einhaltung des 1,5°CZiels gemäß dem Pariser Abkommen

Bedeutung und Auswirkungen

Die CSDDD stellt einen wichtigen Schritt hin zu nachhaltigeren und ethischeren Geschäftspraktiken dar. Sie fordert Unternehmen auf, Verantwortung für ihre gesamte Lieferkette zu übernehmen und sich aktiv für den Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards einzusetzen.

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