CSDDD: EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Lieferketten
Die EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht (CSDDD) verpflichtet Unternehmen, entlang ihrer Lieferketten nachhaltiger zu handeln. Ab 2027 gelten stufenweise Vorgaben zur Bewertung von Menschenrechts- und Umweltauswirkungen sowie zur Umsetzung von Klimastrategien. Unternehmen müssen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Risiken ergreifen.
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