Omnibus-Verordnung – Weniger Bürokratie, aber klare Berichtspflichten

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Hintergrund der Omnibus-Verordnung

Die Omnibus-Verordnung wurde verabschiedet, um den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren und die Berichtsstandards besser aufeinander abzustimmen. Sie erleichtert die Umsetzung der CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie, hebt die Berichtspflichten jedoch nicht auf. Unternehmen bleiben verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsleistung transparent darzustellen, insbesondere im Bereich der CO₂-Bilanzierung.
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Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Höhere Schwellenwerte für die CSRD: Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden oder unter 50 Millionen Euro Umsatz sind nicht mehr berichtspflichtig.
Harmonisierung der Berichtsstandards: Die CSRD, EU-Taxonomie und CSDDD werden stärker aufeinander abgestimmt, um redundante Anforderungen zu vermeiden.
Verschiebung der Berichtspflichten: Die CSRD-Pflicht für weitere Unternehmen wird auf 2028 verschoben.
Mehr Flexibilität durch Wesentlichkeitsprinzip: Unternehmen können sich stärker auf relevante Nachhaltigkeitsaspekte konzentrieren.
Warum Unternehmen trotzdem aktiv werden müssen! Auch wenn die Omnibus-Verordnung Entlastungen bringt, gibt es drei zentrale Gründe, warum Unternehmen nicht abwarten sollten:
  • Klimarisiken:CO₂-Bilanzen helfen, steigende CO₂-Kosten und regulatorische Vorgaben frühzeitig zu berücksichtigen.
  • Lieferkettenrisiken:Nachhaltige Standards reduzieren spätere Haftungsrisiken und verbessern die Resilienz der Lieferkette.
  • Reputationsrisiken:Fehlende Nachhaltigkeitsberichte gefährden das Vertrauen von Investoren und Kunden.
  • Attraktivität für Investoren:Kapitalgeber bevorzugen ESG-konforme Unternehmen, da nachhaltige Investments als risikoärmer gelten.
  • Kundenerwartungen erfüllen:Konsumenten und Geschäftspartner erwarten nachhaltige Produkte und Dienstleistungen.
  • Marktzugang sichern:Viele große Unternehmen fordern bereits ESG-Berichte von ihren Zulieferern. Wer nicht liefert, könnte künftig ausgeschlossen werden.
  • Attraktivität für Investoren:Kapitalgeber bevorzugen ESG-konforme Unternehmen, da nachhaltige Investments als risikoärmer gelten.
  • Kundenerwartungen erfüllen:Konsumenten und Geschäftspartner erwarten nachhaltige Produkte und Dienstleistungen.
  • Marktzugang sichern:Viele große Unternehmen fordern bereits ESG-Berichte von ihren Zulieferern. Wer nicht liefert, könnte künftig ausgeschlossen werden.

Was bedeutet die Omnibus-Verordnung für das Nachhaltigkeitsreporting? 

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte nach dem EU-Gipfel in Budapest, dass die Omnibus-Verordnung zwar Bürokratie abbaut, aber die inhaltlichen Anforderungen bestehen bleiben:
„Unsere Aufgabe ist es, die bürokratische Last zu reduzieren, ohne den korrekten Inhalt des Gesetzes zu verändern.“
„Der Inhalt der Gesetze ist gut. Wir wollen ihn erhalten und wir werden ihn erhalten.“
„Die Verordnung vereinfacht also die Berichtspflichten, schafft sie jedoch nicht ab.“

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