CSRD
Die CSRD – was kommt auf Unternehmen zu?
Was versteht man unter der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) schafft einheitliche Reportingstandards für Unternehmen mit Sitz in der EU. Durch die CSRD wird die nichtfinanzielle Berichterstattung nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) hinsichtlich Betroffenenkreis und Umfang der Berichterstattung deutlich erweitert. Die CSRD gilt zunächst für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit >500 Mitarbeitern, die bereits der NFRD unterliegen. Sie müssen die neuen Regeln seit Januar 2024 anwenden und ihre ersten Berichte 2025 vorlegen. Große Unternehmen, die bisher nicht unter die NFRD fielen, müssen 2025 mit der Berichterstattung beginnen; die Berichte sind 2026 fällig. Groß ist, wer zwei der drei Kriterien erfüllt: >250 Mitarbeiter, >25 Mio.€ Bilanzsumme, >50 Mio.€ Netto-Umsatzerlöse. Börsennotierte KMUs werden 2027 erstmalig über das Geschäftsjahr 2026 berichten müssen mit Opt-out Möglichkeit bis 2028. Für Drittlandunternehmen mit erheblichem Tätigkeitsumfang in der EU sind die ersten Berichte 2029 fällig.
Merkmale der CSRD
Die wichtigsten Eckpfeiler der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
- Erweiterter Geltungsbereich: Die CSRD vergrößert schrittweise den Kreis der Unternehmen, die über Nachhaltigkeitsthemen berichten müssen. Sie umfasst alle großen Unternehmen, unabhängig davon, ob sie an Börsen notiert sind oder nicht, sowie alle Unternehmen, die an regulierten Märkten der EU notiert sind (außer Kleinstunternehmen).
- Einheitliche Berichtsstandards: Unternehmen müssen detaillierten Berichtsstandards folgen, die eine breite Palette von ESG-Faktoren abdecken und sowohl qualitative als auch quantitative Offenlegungen erfordern. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind ein zentraler Bestandteil der CSRD.
- Hohe Prüfanforderungen: Die CSRD führt verpflichtende Prüfanforderungen für die gemeldeten Nachhaltigkeitsinformationen ein, um die Zuverlässigkeit und Genauigkeit der von den Unternehmen bereitgestellten Daten sicherzustellen.
- Verpflichtende Digitalisierung: Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsberichte in einem digitalen, maschinenlesbaren Format erstellen, um den Zugang zu Daten und deren Vergleichbarkeit zu erleichtern.
- Doppelte Wesentlichkeit: Die Richtlinie integriert das Konzept der doppelten Wesentlichkeit, was bedeutet, dass Unternehmen nicht nur darüber berichten müssen, wie Nachhaltigkeitsthemen ihre Leistung beeinflussen, sondern auch, wie ihre Aktivitäten Gesellschaft und Umwelt beeinflussen.
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Häufig gestellte Fragen
Wann wird die CSRD in deutsches Recht umgesetzt?
Deutschland und die weiteren EU-Staaten müssen die CSRD innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Inkrafttreten auf EU-Ebene in nationales Recht umsetzen. Da die CSRD am 5. Januar 2023 in Kraft trat, muss die Umsetzung in deutsches Recht bis spätestens Juli 2024 erfolgen. Der Referentenentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) wurde nun am 22.03.24 präsentiert. Dieser beinhaltet Anpassungen des HGB, um die CSRD-Anforderungen aufzunehmen. Mit dem Gesetz sollen keine weiteren Maßnahmen, die über die CSRD hinausgehen, in nationales Recht umgesetzt werden.
Ist CSRD Teil der EU-Taxonomie?
Die CSRD und die EU-Taxonomie sind zwei separate, aber miteinander verknüpfte Regelwerke der Europäischen Union, die darauf abzielen, die Nachhaltigkeitstransparenz und -berichterstattung zu verbessern. Die CSRD ist aber kein direkter Teil der EU-Taxonomie. Während sie sich auf die Offenlegung von nicht-finanziellen Informationen in Unternehmsberichten konzentriert, legt die EU-Taxonomie Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Aktivitäten fest.
Wie viele Unternehmen sind CSRD pflichtig?
Die CSRD erweitert den Geltungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich im Vergleich zur bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Während unter letzterer etwa 11.700 Unternehmen in der EU berichtspflichtig waren, werden es mit Einführung der CSRD rund 50.000 sein, davon rund 15.000 Unternehmen in Deutschland. Die Richtlinie umfasst eine breitere Palette von Unternehmen, einschließlich großer Unternehmen, börsennotierter KMU und spezifischer Finanzinstitute. Diese Erweiterung soll die Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU erheblich verbessern.