EU Taxonomie
Weichenstellung für eine nachhaltigere Wirtschaft mit der EU Taxonomie Verordnung
Was genau ist die EU-Taxonomie?
Die EU Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das im Rahmen des Green Deal von der Europäischen Union entwickelt wurde und seit 2022 anzuwenden ist. Ziel ist es, bis 2050 in der EU klimaneutral zu wirtschaften. Die EU Taxonomie Verordnung dient dazu, wirtschaftliche Aktivitäten nach ihrer Nachhaltigkeit zu bewerten, Investitionen in umweltfreundliche Projekte zu lenken und die Transparenz auf den Finanzmärkten zu erhöhen. Die EU-Taxonomie legt klare Kriterien fest, die von ESG-Ratingagenturen berücksichtigt werden müssen und anhand derer wirtschaftliche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden. Die Kriterien decken Bereiche wie Klimaschutz, Ressourceneffizienz, Biodiversität und Verschmutzungsvermeidung ab. Durch die Verordnung werden also erstmals klare gesetzliche Regeln für das nachhaltige und umweltfreundliche Wirtschaften von Unternehmen, sowie Anreize durch die Förderung entsprechender Maßnahmen geschaffen.
Sechs Umweltziele bilden die Grundlage der EU Taxonomie
Die EU Taxonomie Umweltziele
- Klimaschutz: Zielgerichtete Maßnahmen und Aktivitäten, die Treibhausgasemissionen reduzieren oder verhindern. Dazu gehören erneuerbare Energien, Energieeffizienz, emissionsarme Technologien und Kohlenstoffbindung und -speicherung.
- Anpassung an den Klimawandel: Strategien und Projekte, die dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu erhöhen. Dies umfasst Infrastrukturprojekte, die klimabedingte Risiken berücksichtigen, sowie Anpassungsmaßnahmen in Landwirtschaft und Stadtplanung.
- Nachhaltiger Einsatz und Gebrauch von Wasser oder Meeresressourcen: Aktivitäten, die auf den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen abzielen. Dazu gehören Wassermanagement, Abwasserbehandlung, Schutz der Meeresökosysteme und nachhaltige Fischerei.
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft: Förderung von Geschäftsmodellen und Technologien, die Ressourcenschonung, Wiederverwendung, Recycling und Abfallvermeidung unterstützen, zum Beispiel die Entwicklung von Produkten, die länger halten, reparierbar und recycelbar sind.
- Vorbeugung oder Kontrolle von Umweltverschmutzung: Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft, des Wassers und des Bodens. Dies beinhaltet Emissionskontrollen, Abfallmanagement, Reduktion des Einsatzes gefährlicher Chemikalien und Förderung sauberer Produktionstechnologien.
- Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen: Initiativen zum Erhalt und zur Wiederherstellung von Ökosystemen und ihrer biologischen Vielfalt. Dazu gehören Naturschutzprojekte, nachhaltige Landnutzung, Aufforstung und Renaturierung geschädigter Gebiete.
Häufig gestellte Fragen
Welche Umweltziele werden von der EU Taxonomie Verordnung festgelegt?
Um Nachhaltigkeit im Sinne der EU Taxonomie zu gewährleisten, müssen Wirtschaftstätigkeiten bestimmte Bewertungskriterien erfüllen. Diese basieren auf den sechs Umweltzielen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Um als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen eingestuft zu werden, muss nicht nur ein Beitrag zu mindestens einem Umweltziel geleistet werden, sondern es darf auch gegen keines der anderen Ziele verstoßen werden.
Ist die EU Taxonomie verpflichtend?
Seit dem 1. Januar 2022 ist die EU Taxonomie verpflichtend für Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern, die unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen, Finanzmarktteilnehmer und Unternehmen, die Finanzprodukte anbieten. Die Nachhaltigkeit der gesamten Geschäftstätigkeit eines jeden Unternehmens muss jährlich berichtet werden, in der Regel als Teil des Sustainability Reports oder Annual Reports. Die Berichterstattungspflichten sollen Transparenz schaffen und Investoren dabei helfen, fundierte Entscheidungen über nachhaltige Investitionen zu treffen.
Welchen direkten Beitrag leistet die EU Taxonomie?
Die EU Taxonomie leistet mehrere direkte Beiträge zur Förderung nachhaltiger Entwicklung und zur Erreichung der Klimaziele der Europäischen Union: Mithilfe klarer Kriterien, die definieren welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gelten, werden Investitionen in umweltfreundliche Technologien und Praktiken gefördert. Durch die Offenlegungspflichten wird die Transparenz auf dem Markt erhöht, so dass Investoren fundierte Entscheidungen treffen können. Zudem kann Greenwashing verhindert werden, indem die EU Taxonomie einheitliche Standards für Nachhaltigkeit setzt. Sie bietet einen einheitlichen Rahmen, der die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die Geschäfts- und Investitionsstrategien unterstützt und somit das Vertrauen in nachhaltige Finanzprodukte stärkt.