CSDDD erklärt: Die wichtigsten Punkte der neuen EU-Lieferkettenrichtlinie
Obst aus Afrika, Schokolade von der Elfenbeinküste und Kaffee aus Brasilien – unser Alltag ist durchzogen von Produkten, die über Kontinente hinweg zu uns reisen. Wir tragen Kleidung aus Asien und halten Handys in der Hand, deren Einzelteile aus den entlegensten Winkeln der Erde stammen. Ein Smartphone kann leicht eine Gesamtstrecke von 20.000 Kilometern oder mehr zurücklegen, da seine Einzelteile aus Ländern wie China, Südkorea, Taiwan und den USA stammen und zur Endmontage an einen anderen Ort verschickt werden. Doch während wir diese globalen Güter konsumieren, blenden wir oft die Menschen aus, die unter teils katastrophalen Bedingungen in der Lieferkette beschäftigt sind.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (kurz: CSDDD) könnte den Schlüssel zu einer grundlegenden Wende darstellen, indem sie die Verantwortung von Unternehmen für die Menschenrechte in ihren globalen Lieferketten ins Zentrum rückt. Diese Richtlinie zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Unternehmen ihre gesamte Lieferkette überwachen und Maßnahmen ergreifen, um menschenrechtliche und umweltbezogene Verstöße zu verhindern. Indem Unternehmen verpflichtet werden, Transparenz zu gewährleisten und die Bedingungen ihrer Lieferketten offenzulegen, werden nachhaltigere und gerechtere Produktionspraktiken weltweit gefördert.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (kurz: CSDDD) könnte den Schlüssel zu einer grundlegenden Wende darstellen, indem sie die Verantwortung von Unternehmen für die Menschenrechte in ihren globalen Lieferketten ins Zentrum rückt. Diese Richtlinie zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Unternehmen ihre gesamte Lieferkette überwachen und Maßnahmen ergreifen, um menschenrechtliche und umweltbezogene Verstöße zu verhindern. Indem Unternehmen verpflichtet werden, Transparenz zu gewährleisten und die Bedingungen ihrer Lieferketten offenzulegen, werden nachhaltigere und gerechtere Produktionspraktiken weltweit gefördert.
Was ist das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)?
Die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) stellt ein Meilenstein auf dem Weg zu nachhaltigeren Lieferketten dar. Es handelt sich um ein Lieferkettengesetz auf europäischer Ebene. Durch die CSDDD werden große, in der EU tätige Unternehmen dazu verpflichtet, Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzuhalten. Betroffene Unternehmen müssen künftig u.a. dokumentieren, dass von ihnen importierte Produkte aus Drittländern dort nicht zu Kinderarbeit oder Umweltschäden führen.
Ab wann gilt das EU-Lieferkettengesetz?
Das EU-Parlament stimmte am 24. April 24 mehrheitlich für die EU- Lieferkettenrichtlinie. Die Richtlinie über unternehmerische Nachhaltigkeitspflichten wurde am 05. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt damit am 25. Juli 2024 in Kraft.
Der Gesetzgebungsprozess verlief nicht ohne Schwierigkeiten. Unterhändler des Europaparlaments und des Rates hatten sich bereits im Dezember 2023 auf den Entwurf einer Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in den globalen Lieferketten geeinigt. Allerdings erhielt dieser Entwurf Ende Februar 2024 nicht die erforderliche Mehrheit bei den EU-Mitgliedsstaaten. Schlussendlich einigte man sich im März auf eine stark abgeschwächte Richtlinie.
Sobald die EU-Richtlinie in Kraft tritt, müssen die EU-Mitgliedsstaaten diese in nationales Recht umsetzen. Auch Deutschland muss sich dem europäischen Lieferkettengesetz anpassen, denn die europäischen Vorgaben gehen zum Teil deutlich über das hinaus, was bislang nach deutschem Recht gilt.
Der Gesetzgebungsprozess verlief nicht ohne Schwierigkeiten. Unterhändler des Europaparlaments und des Rates hatten sich bereits im Dezember 2023 auf den Entwurf einer Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in den globalen Lieferketten geeinigt. Allerdings erhielt dieser Entwurf Ende Februar 2024 nicht die erforderliche Mehrheit bei den EU-Mitgliedsstaaten. Schlussendlich einigte man sich im März auf eine stark abgeschwächte Richtlinie.
Sobald die EU-Richtlinie in Kraft tritt, müssen die EU-Mitgliedsstaaten diese in nationales Recht umsetzen. Auch Deutschland muss sich dem europäischen Lieferkettengesetz anpassen, denn die europäischen Vorgaben gehen zum Teil deutlich über das hinaus, was bislang nach deutschem Recht gilt.
CSDDD
Wen betrifft es?
Ab 2027: Anwendung auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz > 1.500 Millionen Euro
Ab 2028: Anwendung auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz > 900 Millionen Euro
Ab 2029: Anwendung auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz > 450 Millionen Euro
Ab 2028: Anwendung auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz > 900 Millionen Euro
Ab 2029: Anwendung auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz > 450 Millionen Euro

Wie weit reichen die Sorgfaltspflichten und was sind die wichtigsten Punkte der europäischen Lieferkettenrichtlinie?
Unternehmen müssen sich sowohl mit ihren eigenen Aktivitäten als auch mit denen ihrer Tochtergesellschaften auseinandersetzen. Dazu zählen direkte und indirekte Lieferanten sowie die Nutzung und Entsorgung der Produkte. Die Sorgfaltspflichten für die nachgelagerte Wertschöpfungskette sind jedoch weniger umfassend als ursprünglich geplant; sie betreffen lediglich Geschäftspartner, die für das Unternehmen oder in dessen Namen tätig sind.
Zu den wichtigsten Inhaltpunkten zählen:
Risikobewertung: Unternehmen müssen kontinuierlich tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt bewerten. Dies erfordert eine detaillierte Kartierung der gesamten Wertschöpfungskette.
Präventions- und Minderungsmaßnahmen: Nach der Identifizierung von Risiken müssen Unternehmen Maßnahmen zur Verhinderung und Minderung dieser Risiken umsetzen.
Überwachung und Berichterstattung: Unternehmen sind verpflichtet, die Wirksamkeit ihrer Due-Diligence-Prozesse regelmäßig zu überwachen und jährliche Berichte zu veröffentlichen.
Stakeholder-Beteiligung: Unternehmen müssen betroffene Parteien, einschließlich Arbeitnehmer, Gemeinden und zivilgesellschaftliche Organisationen, in den Due-Diligence-Prozess einbeziehen.
Abhilfemechanismen: Unternehmen müssen wirksame Abhilfemechanismen einrichten.
Emissionsminderung: Unternehmen müssen Reduktionspläne erarbeiten, um ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie an das 1,5 Grad-Ziel anzupassen.
Präventions- und Minderungsmaßnahmen: Nach der Identifizierung von Risiken müssen Unternehmen Maßnahmen zur Verhinderung und Minderung dieser Risiken umsetzen.
Überwachung und Berichterstattung: Unternehmen sind verpflichtet, die Wirksamkeit ihrer Due-Diligence-Prozesse regelmäßig zu überwachen und jährliche Berichte zu veröffentlichen.
Stakeholder-Beteiligung: Unternehmen müssen betroffene Parteien, einschließlich Arbeitnehmer, Gemeinden und zivilgesellschaftliche Organisationen, in den Due-Diligence-Prozess einbeziehen.
Abhilfemechanismen: Unternehmen müssen wirksame Abhilfemechanismen einrichten.
Emissionsminderung: Unternehmen müssen Reduktionspläne erarbeiten, um ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie an das 1,5 Grad-Ziel anzupassen.
Welche Unterschiede bestehen zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
Konzeptionell basiert die CSDDD auf dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz=Link zum Glossar (LkSG), bringt jedoch vor allem im Umweltbereich wichtige Neuerungen mit sich.
Klarere Vorgaben zu Sorgfaltspflichten: Auf Ebene der unmittelbaren Zulieferer vorgelagerten Stufen der Lieferkette (z.B. im Rohstoffabbau aber auch in nachgelagerten Prozessen wie Transport und Entsorgung) sind klarere Vorgaben zu Sorgfaltspflichten festgelegt worden.
Erweiterung umweltbezogenen Sorgfaltspflichten: Die im LkSG festgelegten Umweltsorgfaltspflichten bleiben bestehen und wurden leicht erweitert. Darüber hinaus wurden chemikalienbezogene Pflichten sowie solche zum Schutz der biologischen Vielfalt, von gefährdeten Arten, besonders geschützten Gebieten und der Meere aufgenommen.
Zusätzliche Klimaschutzverpflichtungen: Aufsetzung eines Plans zur Minderung ihres Einflusses auf den Klimawandel=Link zum Glossar: Vorschrift der Erstellung und Umsetzung eines Plans, der eine Vereinbarung des Geschäftsmodells mit dem Pariser Abkommens zum Klimawandel sicherstellt.
Beschränkung durch Rechtsform des Unternehmens: Während der Anwenderkreis des LkSG allein durch die Mitarbeiterzahl definiert wird, spielt bei der CSDDD auch die Rechtsform eine Rolle. Betroffen von der CSDDD sind Kapitalgesellschaften und Kommanditgesellschaften, deren Haftung beschränkt ist.
Zivilrechtliche Haftung von Unternehmen: Betroffene von Menschenrechtsverletzungen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Schadensersatz klagen.
Fazit: Unternehmen, die die Anforderungen des LkSG bereits umgesetzt haben, verfügen über eine solide Basis für die Implementierung der CSDDD, die sie bis 2028 bzw. 2029 durchführen müssen.
Klarere Vorgaben zu Sorgfaltspflichten: Auf Ebene der unmittelbaren Zulieferer vorgelagerten Stufen der Lieferkette (z.B. im Rohstoffabbau aber auch in nachgelagerten Prozessen wie Transport und Entsorgung) sind klarere Vorgaben zu Sorgfaltspflichten festgelegt worden.
Erweiterung umweltbezogenen Sorgfaltspflichten: Die im LkSG festgelegten Umweltsorgfaltspflichten bleiben bestehen und wurden leicht erweitert. Darüber hinaus wurden chemikalienbezogene Pflichten sowie solche zum Schutz der biologischen Vielfalt, von gefährdeten Arten, besonders geschützten Gebieten und der Meere aufgenommen.
Zusätzliche Klimaschutzverpflichtungen: Aufsetzung eines Plans zur Minderung ihres Einflusses auf den Klimawandel=Link zum Glossar: Vorschrift der Erstellung und Umsetzung eines Plans, der eine Vereinbarung des Geschäftsmodells mit dem Pariser Abkommens zum Klimawandel sicherstellt.
Beschränkung durch Rechtsform des Unternehmens: Während der Anwenderkreis des LkSG allein durch die Mitarbeiterzahl definiert wird, spielt bei der CSDDD auch die Rechtsform eine Rolle. Betroffen von der CSDDD sind Kapitalgesellschaften und Kommanditgesellschaften, deren Haftung beschränkt ist.
Zivilrechtliche Haftung von Unternehmen: Betroffene von Menschenrechtsverletzungen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Schadensersatz klagen.
Fazit: Unternehmen, die die Anforderungen des LkSG bereits umgesetzt haben, verfügen über eine solide Basis für die Implementierung der CSDDD, die sie bis 2028 bzw. 2029 durchführen müssen.
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