Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – Fluch oder Segen?
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG), oft auch einfach als Lieferkettengesetz bezeichnet, sorgt weiterhin für intensive Diskussionen bei Unternehmen, Verbänden und Menschenrechtsorganisationen. Die Einschätzungen zur Wirksamkeit des Gesetzes gehen dabei weit auseinander und werfen die Frage auf, ob das LKSG als Fluch oder Segen betrachtet werden sollte.
Für das Kinderhilfswerk UNICEF-Deutschland ist das Lieferkettengesetz ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung. Es umfasst unternehmerische Sorgfaltspflichten zur Einhaltung von Kinderrechten und schützt diese wirksam vor Verletzungen. Aus dieser Perspektive darf das Gesetz keinesfalls abgeschwächt werden, da es die Verantwortung der Unternehmen für ihre gesamten Lieferketten und somit die Rechte der Kinder weltweit sichert.
Auf der anderen Seite warnt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) vor negativen Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Laut DIHK ziehen sich deutsche Unternehmen zunehmend aus Risikoländern zurück, um den komplexen Anforderungen des LKSG zu entgehen. Dies stehe der notwendigen Diversifizierung von Lieferketten entgegen und könne in Zeiten geopolitischer Unsicherheiten und Pandemien problematisch sein. Kritiker aus der Wirtschaft sehen im LKSG eine erhebliche bürokratische und finanzielle Belastung sowie einen Verlust an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Unternehmen in Ländern ohne vergleichbare Regelungen.
Für das Kinderhilfswerk UNICEF-Deutschland ist das Lieferkettengesetz ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung. Es umfasst unternehmerische Sorgfaltspflichten zur Einhaltung von Kinderrechten und schützt diese wirksam vor Verletzungen. Aus dieser Perspektive darf das Gesetz keinesfalls abgeschwächt werden, da es die Verantwortung der Unternehmen für ihre gesamten Lieferketten und somit die Rechte der Kinder weltweit sichert.
Auf der anderen Seite warnt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) vor negativen Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Laut DIHK ziehen sich deutsche Unternehmen zunehmend aus Risikoländern zurück, um den komplexen Anforderungen des LKSG zu entgehen. Dies stehe der notwendigen Diversifizierung von Lieferketten entgegen und könne in Zeiten geopolitischer Unsicherheiten und Pandemien problematisch sein. Kritiker aus der Wirtschaft sehen im LKSG eine erhebliche bürokratische und finanzielle Belastung sowie einen Verlust an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Unternehmen in Ländern ohne vergleichbare Regelungen.
Fortschritt und Herausforderung
Aus sozial verantwortlichen Aspekten betrachtet, stellt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einen bedeutenden Fortschritt im Schutz der Menschenrechte dar und ist längst überfällig. Es fördert die globale Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards, indem es Unternehmen in die Pflicht nimmt, ihre Lieferketten zu überprüfen und Missstände zu beheben. Aus wirtschaftlicher Unternehmensperspektive hingegen ist das Gesetz eine riesige Herausforderung. Unternehmen sehen sich mit zusätzlichen bürokratischen Anforderungen und Kosten konfrontiert, die ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen könnten. Besonders kleinere Unternehmen, die indirekt betroffen sind, könnten Schwierigkeiten haben, die Anforderungen zu erfüllen.Diese unterschiedlichen Perspektiven spiegeln die komplexe Balance wider, die zwischen sozialen Verantwortlichkeiten und wirtschaftlichen Realitäten gefunden werden muss. Während das Gesetz erhebliche Fortschritte im Bereich der Menschenrechte verspricht, erfordert seine Umsetzung sorgfältige Anpassungen, um die wirtschaftliche Belastung für Unternehmen zu minimieren und dennoch effektive Verbesserungen zu gewährleisten.
Übrigens!
Die sogenannte Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CSDDD) stellt das Lieferkettensorgfalltspflichtengesetz auf Europäischer Ebene dar.
Die Richtlinie über unternehmerische Nachhaltigkeitspflichten (CSDDD) wurde am 05.07.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt am 25.07.2024 in Kraft. Die Richtlinie wird europäische Unternehmen dazu verpflichten, ihre Lieferketten auf fragwürdige Umwelt- und Arbeitspraktiken zu überprüfen.
Die Richtlinie über unternehmerische Nachhaltigkeitspflichten (CSDDD) wurde am 05.07.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt am 25.07.2024 in Kraft. Die Richtlinie wird europäische Unternehmen dazu verpflichten, ihre Lieferketten auf fragwürdige Umwelt- und Arbeitspraktiken zu überprüfen.
Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) schafft einen gesetzlichen Rahmen zur Erfüllung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in Deutschland und stellt somit einen Meilenstein zur Durchsetzung von Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards dar. Das LkSG wurde am 22. Juli 2021 veröffentlicht und ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz setzt den im Jahr 2016 von der Bundesregierung verabschiedeten Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) um, der auf den entsprechenden UN-Leitlinien beruht. Eine Evaluation der Gesetzeswirkung ist für 2026 vorgesehen.
Das LkSG soll die Einhaltung von Menschenrechtsstandards und Umweltschutzvorschriften entlang globaler Lieferketten sicherstellen. Dazu zählen unter anderem der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf angemessene und faire Löhne sowie Umweltschutz. Die Haftung entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette wird demnach erweitert. Unternehmen müssen durch das Lieferkettengesetz Anforderungen erfüllen: um die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltpflichten entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungskette sicherstellen zu können, muss ein professionelles Risikomanagement implementiert werden, mit dem eine detaillierte Risikoanalyse aller Lieferanten gewährleistet werden kann. Zudem müssen sämtliche Prozesse in dokumentiert und berichtet werden. Die Einhaltung des Gesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht.
Das LkSG soll die Einhaltung von Menschenrechtsstandards und Umweltschutzvorschriften entlang globaler Lieferketten sicherstellen. Dazu zählen unter anderem der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf angemessene und faire Löhne sowie Umweltschutz. Die Haftung entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette wird demnach erweitert. Unternehmen müssen durch das Lieferkettengesetz Anforderungen erfüllen: um die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltpflichten entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungskette sicherstellen zu können, muss ein professionelles Risikomanagement implementiert werden, mit dem eine detaillierte Risikoanalyse aller Lieferanten gewährleistet werden kann. Zudem müssen sämtliche Prozesse in dokumentiert und berichtet werden. Die Einhaltung des Gesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht.

Welche Unternehmen sind vom LkSG betroffen?
Die Umsetzung des LkSG erfolgte stufenweise. Betroffen sind Personen- und Kapitalgesellschaften nach deutschem Recht mit Sitz in Deutschland und:
– Seit 2023: mehr als 3.000 Mitarbeitern. Davon waren zunächst rund 600 Unternehmen betroffen.
– Seit 2024: Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Davon sind nun rund 3.000 Unternehmen betroffen.
– Seit 2023: mehr als 3.000 Mitarbeitern. Davon waren zunächst rund 600 Unternehmen betroffen.
– Seit 2024: Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Davon sind nun rund 3.000 Unternehmen betroffen.
Diese Unternehmen sind verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten des LkSG in ihren Lieferketten zu nachzugehen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist also primär für größere Unternehmen von Bedeutung. Dennoch kann das LkSG auch indirekt für KMUs relevant sein, insbesondere wenn sie als Zulieferer für ein Unternehmen tätig sind, welches in den gesetzlichen Anwendungsbereich des LkSG fällt. In diesem Fall werden KMUs von ihrem Auftraggeber vertraglich zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten verpflichtet. Daher sollten auch kleinere Unternehmen auf die Vorgaben achten, um wettbewerbsfähig zu bleiben und mögliche Geschäftsbeziehungen nicht zu gefährden.
Welche Pflichten haben Unternehmen gemäß dem LkSG?
Allgemein betrachtet umfassen die Sorgfaltspflichten für Unternehmen laut LkSG:
– die Benennung einer betriebsinternen Verantwortlichkeit, z.B. eines Menschenrechtsbeauftragten,
– der Aufbau eines Risikomanagements,
– die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen,
– die Abgabe und Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung,
– die Verankerung von Präventionsmaßnahmen,
– das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen,
– die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und
– die Dokumentation und Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement.
Einen Unterschied macht der LkSG Gesetzestext bei den Sorgfaltspflichten von mittelbaren (Tier 1) und unmittelbaren (Tier 2) Zulieferern. Während unmittelbare Zulieferer umfassend dokumentieren, einen jährlichen Bericht vorlegen, ein Beschwerdeverfahren, Risikomanagement und eine jährliche Risikoanalyse etablieren und einrichten und zudem eine Grundsatzerklärung abgeben müssen, fällt die Ausprägung der Kontroll- und Berichtspflichten von mittelbaren Zulieferern geringer aus. Eine Abbildung dieser im Risikomanagementsystem ist dennoch notwendig, damit im Bedarfsfall eine Umsetzung erfolgen kann.
– die Benennung einer betriebsinternen Verantwortlichkeit, z.B. eines Menschenrechtsbeauftragten,
– der Aufbau eines Risikomanagements,
– die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen,
– die Abgabe und Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung,
– die Verankerung von Präventionsmaßnahmen,
– das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen,
– die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und
– die Dokumentation und Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement.
Einen Unterschied macht der LkSG Gesetzestext bei den Sorgfaltspflichten von mittelbaren (Tier 1) und unmittelbaren (Tier 2) Zulieferern. Während unmittelbare Zulieferer umfassend dokumentieren, einen jährlichen Bericht vorlegen, ein Beschwerdeverfahren, Risikomanagement und eine jährliche Risikoanalyse etablieren und einrichten und zudem eine Grundsatzerklärung abgeben müssen, fällt die Ausprägung der Kontroll- und Berichtspflichten von mittelbaren Zulieferern geringer aus. Eine Abbildung dieser im Risikomanagementsystem ist dennoch notwendig, damit im Bedarfsfall eine Umsetzung erfolgen kann.

Fluch oder Segen: Eine Gegenüberstellung von Herausforderungen und Benefits
Den Sorgfaltspflichten des LkSG nachzukommen, stellt Unternehmen zunächst vor große Herausforderungen. Gleichzeitig ergeben sich durch die Umsetzung des Gesetzes auch Vorteile.
Herausforderungen
– Komplexität der Lieferketten: Komplexe und internationale Lieferketten erschweren die Überwachung der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards
– Ressourcenbedarf: Die Implementierung der Anforderungen des LkSG erfordert personelle und finanzielle Ressourcen. Für kleine Unternehmen, die nur mittelbar vom LkSG betroffen sind, ist die Belastung erheblich.
– Datenbeschaffung: Erfassung und Analyse der relevanten Daten können schwierig sein, insbesondere wenn Lieferanten in verschiedenen Ländern und mit unterschiedlichen Standards tätig sind.
– Rechtliche Unsicherheit: Das „junge“ Gesetz bietet Auslegungsspielräume, die sich erst im Laufe der Zeit durch die Anwendungspraxis ausdefinieren werden. Eine erste Unterstützung bieten die Handreichungen des BAFA= https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick_node.html#doc1469782bodyText4 .
– Kulturelle und organisatorische Veränderungen: Die Einführung neuer Verfahren erfordert häufig Veränderungen in der Unternehmenskultur, was auf Widerstand stoßen kann.
– Ressourcenbedarf: Die Implementierung der Anforderungen des LkSG erfordert personelle und finanzielle Ressourcen. Für kleine Unternehmen, die nur mittelbar vom LkSG betroffen sind, ist die Belastung erheblich.
– Datenbeschaffung: Erfassung und Analyse der relevanten Daten können schwierig sein, insbesondere wenn Lieferanten in verschiedenen Ländern und mit unterschiedlichen Standards tätig sind.
– Rechtliche Unsicherheit: Das „junge“ Gesetz bietet Auslegungsspielräume, die sich erst im Laufe der Zeit durch die Anwendungspraxis ausdefinieren werden. Eine erste Unterstützung bieten die Handreichungen des BAFA= https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick_node.html#doc1469782bodyText4 .
– Kulturelle und organisatorische Veränderungen: Die Einführung neuer Verfahren erfordert häufig Veränderungen in der Unternehmenskultur, was auf Widerstand stoßen kann.
Benefits
– Prozessoptimierung: Produktionsprozesse können vereinheitlicht, beschleunigt und präzisiert werden.
– Digitalisierung: Die Nutzung einer LkSG Software zur Unterstützung bei der Umsetzung des Gesetzes kann den Digitalisierungsgrad des Unternehmens erhöhen.
– Risikominimierung: Durch die Einhaltung der Sorgfaltspflichten werden Unternehmen proaktiv Risiken in ihren Lieferketten identifizieren und minimieren, was zu einer besseren Reputation führt.
– Imageverbesserung: Die Achtung von Menschenrechten und Umweltauflagen wirkt sich positiv auf die Reputation und Legitimität eines Unternehmens aus und kann zur Kunden-, Mitarbeiter- und Investorenbindung beitragen.
– Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die transparent und verantwortungsbewusst agieren, können sich von Wettbewerbern abheben und das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern gewinnen oder stärken.
– Verbesserte Lieferantenbeziehungen: Eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten zur Einhaltung von Standards und zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen kann die langfristige Beziehung stärken und die Qualität der Produkte verbessern.
Fazit: Auch wenn Unternehmen in der Implementierungsphase zunächst mit erheblichem Mehraufwand rund um das LkSG zu kämpfen haben, wird sich die Investition über kurz oder lang lohnen. Was zunächst als Fluch erscheinen mag, wird sich bestenfalls als Segen entpuppen.
– Digitalisierung: Die Nutzung einer LkSG Software zur Unterstützung bei der Umsetzung des Gesetzes kann den Digitalisierungsgrad des Unternehmens erhöhen.
– Risikominimierung: Durch die Einhaltung der Sorgfaltspflichten werden Unternehmen proaktiv Risiken in ihren Lieferketten identifizieren und minimieren, was zu einer besseren Reputation führt.
– Imageverbesserung: Die Achtung von Menschenrechten und Umweltauflagen wirkt sich positiv auf die Reputation und Legitimität eines Unternehmens aus und kann zur Kunden-, Mitarbeiter- und Investorenbindung beitragen.
– Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die transparent und verantwortungsbewusst agieren, können sich von Wettbewerbern abheben und das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern gewinnen oder stärken.
– Verbesserte Lieferantenbeziehungen: Eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten zur Einhaltung von Standards und zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen kann die langfristige Beziehung stärken und die Qualität der Produkte verbessern.
Fazit: Auch wenn Unternehmen in der Implementierungsphase zunächst mit erheblichem Mehraufwand rund um das LkSG zu kämpfen haben, wird sich die Investition über kurz oder lang lohnen. Was zunächst als Fluch erscheinen mag, wird sich bestenfalls als Segen entpuppen.
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Die LkSG Software unterstützt Unternehmen bei der Erfassung, Analyse und Berichterstattung von Nachhaltigkeitsdaten und stellt damit umfassende LkSG Compliance Lösungen bereit. Unsere Software GLOBAL COMPLIANCE übernimmt das LkSG-Management für Ihr Unternehmen und unterstützt Sie dabei, die rechtlichen Anforderungen des LkSG durch eine umfassende wie präzise Umsetzung effizient zu erfüllen. Unsere Software ist: effizient, rechtskonform und prüfungssicher!
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen das LkSG?
Die Nicht-Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann je nach Schwere des Verstoßes Sanktionen, meist in Form von Bußgeldern, oder den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge und Ausschreibungen zur Folge haben. Weiterhin kann die zuständige Behörde Unternehmen dazu verpflichten, konkrete Maßnahmen zur Behebung der Verstöße zu ergreifen. Verstöße und die daraufhin ergriffenen Maßnahmen können öffentlich gemacht werden, was zu nachhaltigen Reputationsschäden im Markt, gegenüber Stake- und Shareholdern oder bei Mitarbeitern des Unternehmens führen kann. Darüber hinaus können Unternehmen auch zivilrechtlich haftbar gemacht werden, wenn durch die Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten nachweislich Schäden verursacht wurden. Die Überwachung und Durchsetzung des Gesetzes erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
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