Was die Gesetze verlangen
Zu den wichtigsten Regelungen zählt die EU-Taxonomie, die nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten definiert und Unternehmen verpflichtet, offenzulegen, wie viel ihrer Geschäftstätigkeit zu Umweltzielen wie Klimaschutz oder Kreislaufwirtschaft beiträgt. Die Richtlinie richtet sich primär an große Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer, die ihre Aktivitäten anhand festgelegter technischer Kriterien bewerten müssen. Die EU-Kommission sieht die Taxonomie als „einen entscheidenden Schritt, um Investitionen in nachhaltige Projekte zu lenken und Europas grünen Übergang zu beschleunigen“ (Quelle: EU-Kommission).
Eine weitere zentrale Vorgabe ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit 2023 in Deutschland in Kraft ist. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren globalen Lieferketten zu analysieren und zu adressieren. Unternehmen müssen beispielsweise Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Umweltzerstörung identifizieren und dagegen vorgehen. Verstöße können mit Bußgeldern und Schadensersatzforderungen geahndet werden (Quelle: BAFA).
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine neue Ebene gehoben. Die Berichte müssen ab 2024 Teil des Lageberichts sein und den Standards der EU-Nachhaltigkeitsstandards (ESRS) entsprechen. Unternehmen sollen nicht nur ihren Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft, sondern auch die Auswirkungen der Klimakrise auf ihr eigenes Geschäft darlegen – ein Ansatz, der als „doppelte Wesentlichkeit“ bekannt ist.
Eine weitere zentrale Vorgabe ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit 2023 in Deutschland in Kraft ist. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren globalen Lieferketten zu analysieren und zu adressieren. Unternehmen müssen beispielsweise Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Umweltzerstörung identifizieren und dagegen vorgehen. Verstöße können mit Bußgeldern und Schadensersatzforderungen geahndet werden (Quelle: BAFA).
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine neue Ebene gehoben. Die Berichte müssen ab 2024 Teil des Lageberichts sein und den Standards der EU-Nachhaltigkeitsstandards (ESRS) entsprechen. Unternehmen sollen nicht nur ihren Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft, sondern auch die Auswirkungen der Klimakrise auf ihr eigenes Geschäft darlegen – ein Ansatz, der als „doppelte Wesentlichkeit“ bekannt ist.
Herausforderungen für Unternehmen
Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsgesetze ist für Unternehmen mit erheblichen Hürden verbunden. Zu den größten Herausforderungen gehören:
Komplexität der Vorschriften: Die Vielzahl der Regulierungen wie CSRD, EU-Taxonomie und LkSG, die parallel gelten, sorgt für Überschneidungen und Unsicherheiten.
Datenerfassung und Transparenz: Unternehmen müssen umfangreiche Daten aus unterschiedlichen Abteilungen und oft auch von globalen Lieferanten sammeln, was besonders bei intransparenten Lieferketten schwierig ist.
Hohe Kosten: Die Einführung neuer Systeme, Schulungen und die Anpassung bestehender Prozesse erfordern erhebliche Investitionen, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) stark belasten.
Stetige Änderungen: Regelungen wie die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) werden regelmäßig angepasst, was langfristige Planungen erschwert.
Lieferkettenüberwachung: Globale Wertschöpfungsketten sind komplex und oft undurchsichtig, was die Einhaltung von Vorschriften wie dem LkSG erschwert.
Ursula von der Leyen betonte: „Wir müssen sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsvorgaben nicht zu einer Überforderung der Unternehmen führen. Deshalb steht Bürokratieabbau ganz oben auf unserer Agenda.“ (Quelle: Financial Times)
Komplexität der Vorschriften: Die Vielzahl der Regulierungen wie CSRD, EU-Taxonomie und LkSG, die parallel gelten, sorgt für Überschneidungen und Unsicherheiten.
Datenerfassung und Transparenz: Unternehmen müssen umfangreiche Daten aus unterschiedlichen Abteilungen und oft auch von globalen Lieferanten sammeln, was besonders bei intransparenten Lieferketten schwierig ist.
Hohe Kosten: Die Einführung neuer Systeme, Schulungen und die Anpassung bestehender Prozesse erfordern erhebliche Investitionen, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) stark belasten.
Stetige Änderungen: Regelungen wie die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) werden regelmäßig angepasst, was langfristige Planungen erschwert.
Lieferkettenüberwachung: Globale Wertschöpfungsketten sind komplex und oft undurchsichtig, was die Einhaltung von Vorschriften wie dem LkSG erschwert.
Ursula von der Leyen betonte: „Wir müssen sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsvorgaben nicht zu einer Überforderung der Unternehmen führen. Deshalb steht Bürokratieabbau ganz oben auf unserer Agenda.“ (Quelle: Financial Times)
Lösungsansätze: So können Unternehmen handeln
Um die Herausforderungen zu bewältigen, sollten Unternehmen frühzeitig aktiv werden und klare Strategien entwickeln. Technologie spielt dabei eine Schlüsselrolle. Digitale Tools, die ESG-Daten erfassen und Berichte automatisieren, können den Aufwand erheblich reduzieren. Insbesondere KI-gestützte Lösungen helfen, Risiken in Lieferketten vorherzusagen oder Daten für die EU-Taxonomie zu verarbeiten.
Ein weiterer wichtiger Ansatz ist die Zusammenarbeit mit Lieferanten. Nur durch Partnerschaften können Unternehmen Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicherstellen. Blockchain-Technologien könnten hierbei eine entscheidende Rolle spielen, da sie eine manipulationssichere Dokumentation von Lieferketten ermöglichen (Quelle: OECD).
Neben technologischen Lösungen sollten Unternehmen auch auf Mitarbeiterschulungen setzen. Nur wenn Nachhaltigkeit in den Unternehmensalltag integriert wird, können die Vorgaben effizient umgesetzt werden. Die Einführung freiwilliger Standards wie ISO 14001 (Umweltmanagement) oder ISO 26000 (soziale Verantwortung) kann ebenfalls helfen, die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen zu erleichtern.
Ein weiterer wichtiger Ansatz ist die Zusammenarbeit mit Lieferanten. Nur durch Partnerschaften können Unternehmen Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicherstellen. Blockchain-Technologien könnten hierbei eine entscheidende Rolle spielen, da sie eine manipulationssichere Dokumentation von Lieferketten ermöglichen (Quelle: OECD).
Neben technologischen Lösungen sollten Unternehmen auch auf Mitarbeiterschulungen setzen. Nur wenn Nachhaltigkeit in den Unternehmensalltag integriert wird, können die Vorgaben effizient umgesetzt werden. Die Einführung freiwilliger Standards wie ISO 14001 (Umweltmanagement) oder ISO 26000 (soziale Verantwortung) kann ebenfalls helfen, die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen zu erleichtern.
Fazit
Die ESG-Regulatorik mag Unternehmen vor Herausforderungen stellen, bietet aber auch große Chancen. Wer frühzeitig in transparente Systeme, Zusammenarbeit und Schulungen investiert, kann nicht nur regulatorische Risiken minimieren, sondern sich auch als verantwortungsvoller Marktführer positionieren. Von der Leyen fasst die Vision treffend zusammen:
„Nachhaltigkeit und Wirtschaftswachstum sind keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Medaille.“ (Quelle: European Commission)
Unternehmen sollten jetzt handeln, um die Herausforderungen zu meistern und von der Transformation zu profitieren. Eine kluge Strategie, technologische Unterstützung und eine starke Zusammenarbeit können den Weg zu mehr Nachhaltigkeit ebnen.
„Nachhaltigkeit und Wirtschaftswachstum sind keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Medaille.“ (Quelle: European Commission)
Unternehmen sollten jetzt handeln, um die Herausforderungen zu meistern und von der Transformation zu profitieren. Eine kluge Strategie, technologische Unterstützung und eine starke Zusammenarbeit können den Weg zu mehr Nachhaltigkeit ebnen.
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