Neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist das Herzstück der EU-Gesetzgebung im Bereich Nachhaltigkeit. Als EU-Richtlinie erlangt sie durch die Umsetzung in nationale Gesetze Gültigkeit in den EU-Mitgliedsstaaten.
27. Juli 2024

Was ist die CSRD?

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist das Herzstück der EU-Gesetzgebung im Bereich Nachhaltigkeit. Als EU-Richtlinie erlangt sie durch die Umsetzung in nationale Gesetze Gültigkeit in den EU-Mitgliedsstaaten. Auch wenn Deutschland mit der gesetzgeberischen Umsetzung zeitlich hinterherhinkt, ist die Umsetzung selbst unstrittig und für 2024 geplant. Mit der CSRD entsteht für bestimmte Unternehmen die Pflicht, innerhalb des Lageberichts einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen.

Der dadurch prüfungsrelevante Nachhaltigkeitsbericht soll einerseits für das Unternehmen relevante externe Faktoren in Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen (ESG) zeigen – z.B. die Auswirkungen des Klimawandels auf Lieferketten – und andererseits darstellen, welche Auswirkungen die Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft hat (z.B. den Rohstoffverbrauch in der Produktion). Darüber hinaus muss das Unternehmen Angaben machen, wie das Thema Nachhaltigkeit in Strategie und Organisation (Stichwort Governance) integriert wird und welche Nachhaltigkeitsziele sich das Unternehmen setzt. Kurzum: Unternehmen, die CSRD-konforme Berichte erstellen wollen, müssen sich an einer festgelegten Gliederung orientieren, allgemeine Angaben machen und themenspezifische Informationen bereitstellen. Der fertige und testierte Bericht muss in einem maschinenlesbaren Format (XHTML) veröffentlicht werden.

CSRD – Pflicht oder Chance?

Nun stellt die Umsetzung der CSRD die Unternehmen in Deutschland erst einmal vor eine enorme Herausforderung, der bürokratische Aufwand scheint immens und der Nutzen für das Unternehmen auf einen ersten Blick nicht unbedingt ersichtlich. Aber die CSRD kann eine wichtige Grundlage sein, um die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens aufzubauen oder zu überarbeiten.

Ein Beispiel: Ein Elektronikunternehmen hat im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) festgestellt, dass der Energieverbrauch in der Produktion ein wesentlicher Umweltfaktor ist. Daraus resultierte die Entscheidung, auf erneuerbare Energien umzusteigen und energieeffiziente Technologien einzuführen. Diese Maßnahmen reduzierten nicht nur die CO2-Emissionen erheblich, sondern senkten auch die Betriebskosten und verbesserten die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens auf dem Markt.
Die CSRD zwingt Unternehmen dazu, proaktiv zu handeln und sich den ESG Herausforderungen zu stellen, was letztlich nicht nur den einzelnen Unternehmen, sondern auch die Gesellschaft als Ganzes positiv beeinflusst. So wird aus einer regulatorischen Pflicht eine strategische Chance, die weit über den Aktionsradius des Unternehmens hinaus Wirkung zeigt.
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Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen?

Unmittelbar betroffen:
Unmittelbar betroffen sind Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die aufgrund ihrer Börsennotierung, ihrer Finanzsystemrelevanz oder aufgrund ihrer Größe – im Sinne von Umsatz, Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl – als relevante Akteure der EU-Nachhaltigkeitsagenda im Sinne der Richtlinie definiert werden. Diese Unternehmen müssen die CSRD-Richtlinien erfüllen. Die Fristen für die Umsetzungspflicht sind gestaffelt. Den CSRD Zeitplan, also wer genau wann berichtspflichtig ist, finden Sie hier: https://global-climate.de/compliance/csrd-esrs/

Mittelbar betroffen:
Diese Gruppe umfasst alle Unternehmen, die zwar nicht selbst CSRD-konforme Berichte erstellen müssen, aber von ihren Kunden detaillierte Fragebögen zum Thema Nachhaltigkeit erhalten. Der Grund: Die CSRD rückt die Nachhaltigkeit der Lieferkette mehr in den Fokus. Welche CO2-Emissionen entstehen beim Lieferanten? Wie viel Wasser wird beim Rohstoffabbau eingesetzt? Wie sind die Arbeitsbedingungen in der vorgelagerten Lieferkette?

Welche Daten müssen im Rahmen der CSRD berichtet werden?

Wenn ein Unternehmen von der CSRD betroffen ist, muss es tiefgreifende Einblicke in die eigenen Nachhaltigkeitspraktiken sicherstellen und sie in einem Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts dokumentieren. Dabei geht es vor allem um die Dimensionen Environment, Social und Governance (ESG), die in definierte Unterkapitel zu gliedern sind. Vereinfacht ausgedrückt muss das Unternehmen bei jedem Unterkapitel prüfen, ob es sich hierbei um eine wesentliche Kategorie handelt. Nur was wesentlich ist, muss auch berichtet werden.

Obacht! Der Bericht ist nach dem Prinzip der „Doppelten Wesentlichkeit” zu verfassen: Ein Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD soll zeigen, wo das Unternehmen wesentlich in den Bereichen Environmental, Social und Governance wirkt und/oder von welchen Entwicklungen es in diesen Bereichen wesentlich betroffen ist.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) übersetzen die Anforderungen der CSRD in konkrete Berichtsanforderungen. Das erste Set der von der EFRAG erarbeiteten ESRS gilt für alle Unternehmen. Branchenspezifische Standards werden derzeit erstellt und sollen in den kommenden Jahren veröffentlicht werden.

Verantwortung hat drei Buchstaben

Die ESRS machen genaue Vorgaben, welche qualitativen und quantitativen Angaben in den Kategorien zu machen sind. Die folgende Grafik zeigt die Themen in den Dimensionen E, S und G der aktuell veröffentlichten Standards:

Hier ein paar Beispiele für quantitative Kennzahlen:

– Energieverbrauch und Energiemix
– Gesamte THG-Emissionen und Zuordnung zu Scope 1, 2 und 3 des GHG Protocol
– Gesamtabfall und Recyclingrate
– Wasserverbrauch und Wasserwiederaufbereitung
– Anzahl der Arbeitsunfälle
– Frauenanteil im Top-Management
– Korruptions- und Bestechungsfälle

Insgesamt werden über 1.100 Datenpunkte abgefragt. Um die laufenden Reporting-Kosten langfristig zu reduzieren und einen prüfungssicheren Bericht zu erstellen, sollten manuelle Prozesse möglichst vermieden werden. Nachhaltigkeitsberichterstattung automatisieren ist hier das Zauberwort.

Wie kann Software bei der Erfüllung der CSRD helfen?

Unser CSRD-Tool übernimmt das CSRD-Management und unterstützt Sie bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse, bietet Raum für eine strukturierte Dokumentation Ihrer ESRS-Datenpunkte und erleichtert die Erstellung des Berichts.

Die CSRD umsetzen:

In 6 Schritten

Welche Strafen drohen bei Nicht-Einhaltung der CSRD?

Als EU-Richtline muss die CSRD im Gegensatz zu einer EU-Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden, um Gültigkeit zu erlangen. Derzeit liegt ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vor. Dieser Entwurf sieht im Falle einer Nicht-Einhaltung der CSRD im Wesentlichen dieselben Sanktionen vor, die bei unrichtigen Darstellungen im Lagebericht bzw. Jahresabschluss angewendet werden können. Es drohen also empfindliche Geldstrafen für Unternehmen sowie ihre gesetzlichen Vertreter. Darüber hinaus können zivilrechtliche Ansprüche, etwa durch Klagen wegen unlauterem Wettbewerb, entstehen.

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