Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS? Die aktuellen ESRS-Standards der EFRAG

In einer Zeit, in der der Klimawandel und soziale Verantwortung zunehmend in den Fokus der öffentlichen Diskussion rücken, steht die Wirtschaft vor der Herausforderung, nachhaltiges Handeln nicht nur zu vermitteln, sondern auch transparent zu dokumentieren.
16. Januar 2024

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS? Die aktuellen ESRS-Standards der EFRAG

In einer Zeit, in der der Klimawandel und soziale Verantwortung zunehmend in den Fokus der öffentlichen Diskussion rücken, steht die Wirtschaft vor der Herausforderung, nachhaltiges Handeln nicht nur zu vermitteln, sondern auch transparent zu dokumentieren. Die aktuellen Ereignisse, wie die COP28, beleben den globalen Austausch über Klimaschutzstrategien neu. Gleichzeitig verdeutlichen die wachsenden Erwartungen von Verbrauchern und Investoren an Unternehmen, dass Nachhaltigkeit mehr ist als ein Marketingbegriff. Vor diesem Hintergrund gewinnen die europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS), die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt wurden, an Bedeutung.

Was versteht man unter ESRS?

Im Zuge der Einführung der CSRD hat Europa sich für einheitliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichtsstandards entschieden, die als European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bekannt sind. Diese Berichtsstandards wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt. Die Europäischen Kommission hat die endgültigen, branchenunabhängigen Standards am 31. Juli 2023 veröffentlicht. Unternehmen hatten bisher die Möglichkeit, den für sie am besten passenden Nachhaltigkeitsstandard auszuwählen. Der Markt für Nachhaltigkeitsstandards bietet eine breite Palette an Optionen – von internationalen Regelungen über branchenspezifische Standards bis hin zu nationalen Regularien mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Diese Flexibilität wird jedoch künftig nicht mehr für Unternehmen bestehen, die einen erweiterten Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen.

Die ESRS sind die spezifischen Standards, die die detaillierten Anforderungen und Leitlinien für die Umsetzung der CSRD festlegen. Sie bieten Unternehmen eine einheitliche Struktur für die Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitspraktiken und -leistungen. Die ESRS beinhalten spezifische Anforderungen zur Offenlegung von Informationen und helfen dabei, die Qualität und Vergleichbarkeit der bereitgestellten Informationen zu gewährleisten.
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Short Facts zur CSRD

– Europäische Richtlinie
– Dient der Verbesserung und Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
– Erweitert Anforderungen an Unternehmen in Bezug auf die Offenlegung von Informationen über Nachhaltigkeit, Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG)
– Ziel: Transparenz erhöhen und Investoren sowie anderen Stakeholdern eine informierte Entscheidungsfindung ermöglichen

Merke! Die CSRD ist die übergeordnete Richtlinie, während die ESRS die konkreten Standards und Richtlinien bieten, um den Anforderungen der CSRD gerecht zu werden

Sie wollen mehr über die ESRS erfahren? -> https://global-climate.de/compliance/csrd-esrs
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Wie sind die ESRS aufgebaut?

Die ESRS legen sowohl den Inhalt als auch das Format der Nachhaltigkeitsberichte fest, um deren Qualität und Vergleichbarkeit zu verbessern. Die Inhalte sind in vier Bereiche unterteilt:

– Allgemeine Informationen
– Umwelt
– Soziales
– Governanc

Weitere sektor- und unternehmensspezifische Informationen sollten in den jeweils passenden Abschnitt aufgenommen werden.

Die ESRS sind in mehrere Bereiche gegliedert, die verschiedene Aspekte der nachhaltigen Entwicklung abdecken. Hier sind die Hauptkomponenten:

Ziele und Grundsätze: Die ESRS beginnen mit den grundlegenden Zielen, die Unternehmen durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung erreichen sollen, wie Transparenz, Relevanz und Integrität.

Anwendungsbereich: Diese Sektion definiert, welche Unternehmen und Organisationen unter die ESRS fallen und welche Berichterstattungsanforderungen für unterschiedliche Unternehmensgrößen und -typen gelten.

Berichterstattungsinhalte: Die ESRS geben an, welche spezifischen Informationen Unternehmen bereitstellen müssen. Dazu gehören:
– Umweltaspekte (z.B. Kohlenstoffemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität)
– Soziale Aspekte (z.B. Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Vielfalt und Inklusion)
– Governance-Aspekte (z.B. Unternehmensführung, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeit)

Wesentlichkeit: Unternehmen müssen bestimmen, welche Informationen für ihre Stakeholder am relevantesten sind. Die ESRS legen Kriterien fest, um die Wesentlichkeit von Informationen zu bewerten.

Methoden der Datenerfassung: Abschnitt über die empfohlenen Methoden zur Datenerhebung und -analyse, um konsistente und vergleichbare Daten zu gewährleisten.

Offenlegungsformate: Die ESRS geben Richtlinien für die Form und den Umfang der Offenlegungen vor, einschließlich der Verwendung von Indikatoren, Kennzahlen und qualitative Informationen.

Für welche Unternehmen gelten die ESRS?

Diese Reportingstandards gelten für alle Unternehmen, die verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen die Unternehmen, die bereits zur nicht-finanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, künftig umfassendere Informationen bereitstellen.
Auch alle großen Kapitalgesellschaften sowie vergleichbare Unternehmenunabhängig von ihrer Ausrichtung auf den Kapitalmarkt, sind in naher Zukunft verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Darüber hinaus sind auch kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie bestimmte Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaatdie große Tochtergesellschaften oder kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Tochtergesellschaften oder spezifische Zweigniederlassungen in einem Mitgliedstaat unterhalten, dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen.
Die Einführung der neuen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt schrittweise und hängt von der Größe und den spezifischen Merkmalen der Unternehmen ab. Die genauen Schwellenwerte und Regelungen können je nach den spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen und der Auslegung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten variieren.

Was macht die EFRAG?

EFRAG ist die Abkürzung für die European Financial Reporting Advisory Group. Es handelt sich um eine im Jahr 2001 gegründete gemeinnützige Organisation mit Sitz in Brüssel. Diese unabhängige Expertengruppe setzt sich aus Vertretern europäischer Interessen sowie nationalen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen. Ihr Ziel ist die Entwicklung und Förderung hochwertiger, international anerkannter Rechnungslegungsstandards in Europa. Die EFRAG hat damit die Aufgabe, den Europäischen Standardsetzungsprozess zu unterstützen. Das Gremium kooperiert intensiv mit der Europäischen Kommission, den nationalen Standardsetzern sowie anderen relevanten Interessengruppen im Zusammenhang mit den ESG Gesetzen.
Im November 2022 hat die EFRAG die Entwürfe für die zwölf European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an die EU überreicht und damit seine Aufgaben im Rahmen der neuen Rolle, die ihm durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zugewiesen wurde, ausgeweitet. Der Verband bietet der Europäischen Kommission nun auch technische Unterstützung, indem er vollständig ausgearbeitete Entwürfe für EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards sowie Vorschläge für Änderungen an diesen Standards bereitstellt.

Die Aktivitäten der EFRAG bestehen aus zwei Säulen:

Säule 1: Umfasst die Finanzberichterstattung. Diese nimmt Einfluss auf die Entwicklung von IFRS-Standards aus europäischer Perspektive und trägt zur Effizienz der Kapitalmärkte bei.

Säule 2: Ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung und damit die Entwicklung entsprechender Entwürfe für EU-Standards und deren Änderungen für die Europäische Kommission.

Welche Überarbeitung der ESRS-Konsultationsentwürfe haben stattgefunden und was ist der aktuelle Stand?

Die Überarbeitung der ESRS-Konsultationsentwürfe im Herbst 2022 hat zu einer deutlichen Verringerung der Berichtspflichten für Unternehmen geführt, obwohl die grundlegende Struktur erhalten blieb. Die Zahl der Offenlegungsanforderungen und Datenpunkte wurde von ursprünglich 136 auf 84 verringert. Auch die Gesamtzahl der quantitativen und qualitativen Datenpunkte ist von 2.161 auf nunmehr 1.144 gesunken. Die zentralen Berichtsanforderungen bleiben die beiden Querschnittsstandards ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen) und ESRS 2 (Allgemeine Offenlegung). Zusätzlich gibt es spezifische Standards, die ökologische, soziale und unternehmensführungsbezogene Aspekte abdecken. Der ursprüngliche Governance-Standard G2 wird in Zukunft nicht mehr erforderlich sein.

Auch in Bezug auf die Bestimmung der Wesentlichkeit hat sich für Unternehmen einiges verändert: Während zuvor jeder Nachhaltigkeitsaspekt für die Berichterstattung von Bedeutung war, ist nun eine individuelle Wesentlichkeitseinschätzung für jedes Unternehmen zulässig. Somit können unwesentliche Informationen weggelassen werden.
Im Rahmen der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollten die Kosten den daraus resultierenden Nutzen nicht übersteigen. Aus diesem Grund hat die EFRAG der EU-Kommission eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt. Sie ist der Ansicht, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis der aktuellen Standards mit den politischen Zielsetzungen der CSRD in Einklang steht. Insgesamt ist die EFRAG überzeugt, dass der erwartete erhebliche Aufwand den Nutzen für Unternehmen sowie für die Umwelt und die Gesellschaft nicht überwiegt.

Anders sieht das die DIHK: Die erneut angepassten Standardentwürfe erwiesen sich für die Mehrheit der Unternehmen, die in Zukunft einen Nachhaltigkeitsbericht oder einen erweiterten Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, weder als angemessen noch als umsetzbar. Aus diesem Grund hat die IHK-Organisation erneut auf die Notwendigkeit von Überarbeitungen hingewiesen.

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